Was die Bürgermeisterin am Montag
auf den Tisch bekommt.
Annex I beschreibt die Pilotgemeinde in fünf Absätzen. Dieses Annex liefert das, was eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister braucht, um die Sache zu entscheiden: zwei konkrete Gemeinde-Profile, drei durchmodellierte Verfahren, eine 12-Monats-Roadmap auf Wochenebene, einen Übergangsplan innerhalb des Pilots, und die Erfolgskriterien, an denen der Pilot scheitern darf — bevor das Projekt gerettet wird.
§ J.1 · Worum es gehtDie letzten 100 Meter.
Reformkonzepte scheitern nicht an der Vision. Sie scheitern an den letzten 100 Metern — an der Frage, was eine konkrete Person am konkreten Montag konkret tun soll.
Annex I hat den Übergangspfad in fünf Stufen beschrieben. Stufe 1 ist die Pilotgemeinde. Aber „eine Pilotgemeinde" ist keine Operation, sondern ein Vorhaben. Damit ein Vorhaben zur Operation wird, braucht es vier Dinge, die Annex I bewusst offen gelassen hat:
- Ein Profil dessen, was die Gemeinde mitbringen muss — nicht namentlich, sondern strukturell: Größe, IT-Reife, Bevölkerung, politischer Rückhalt, Verfahrensvolumen.
- Die konkreten Verfahren, mit denen man beginnt — drei Verfahren, die im Schwierigkeitsgrad steigen und im Schmerz für die Bürger:innen lindern.
- Eine Woche-für-Woche-Roadmap — nicht „in 12 Monaten ist es fertig", sondern „in Woche 6 ist die Architektur entschieden, in Woche 14 läuft die Schattenphase".
- Erfolgskriterien, die der Pilot vorab unterschreibt — sodass am Ende des Pilots nicht das Narrativ gewinnt, sondern die Zahlen.
Dieses Annex liefert diese vier Dinge. Es ist die Operationalisierung des Operationalisierungs-Vorschlags. Es ist auch der Punkt, an dem das Reformkonzept aufhört, ein Konzept zu sein, und anfängt, ein Beschlussdokument zu werden.
Ein Konzept, das man nicht ausführen kann, ist kein Konzept. Es ist ein Gedicht.
Annex J ist die operative Probe darauf, dass dieses Konzept kein Gedicht ist.
§ J.2 · ProfileZwei Gemeinde-Profile parallel modelliert.
Eine Gemeinde mit 15.000 Einwohnern ist nicht dieselbe wie eine mit 25.000. Wir modellieren beide, weil der Übergang von der einen zur anderen Größenordnung die wichtigste Frage ist: skaliert das Modell linear oder mit Brüchen?
Beide Profile sind strukturelle Beschreibungen, keine Namensnennungen. Die Pilotgemeinde wird sich selbst melden — entweder als Bürgermeister:in, die diesen Plan auf den Tisch bekommt und ihn unterschreibt, oder als Amtsdirektor:in, die die Tragfähigkeit auf Verwaltungsebene durchrechnet. Was zählt, ist die strukturelle Passung.
Mittelgemeinde 15.000 EW
- Einwohner
- 13.000–17.000
- Lage
- NÖ-Belt, OÖ-Zentralraum, Vbg. Rheintal
- Eigene IT
- 1–2 IT-Stellen + Wartungsvertrag mit Landeszentrum oder kommunalem IT-Dienstleister (KDZ, Kufgem, Gemdat, GeoOrg)
- Politik
- Bürgermeister:in mit Mandat ≥ 4 Jahre Restlaufzeit, stabile Mehrheit ≥ 60 %
- Vorgangsvolumen
- ~ 1.500–2.500 Anträge/Jahr in den drei Pilotverfahren
- Personal Bürgerservice
- 4–7 Personen Vollzeitäquivalente
- Bauamt
- 2–3 Personen
- Risiko
- niedrig — Schaden bei Scheitern überschaubar, Reversibilität hoch
- Beweiskraft
- mittel — Datenmengen ausreichend für Effektgrößen, aber nicht für seltene Fehlerklassen
Stadtgemeinde 25.000 EW
- Einwohner
- 22.000–28.000
- Lage
- Bezirkshauptort, NÖ/OÖ/Stmk/Vbg/Bgld
- Eigene IT
- 3–5 IT-Stellen + Rechenzentrums-Anbindung; Magistratsstruktur erlaubt schnellere Beschlüsse als Marktgemeinde
- Politik
- Bürgermeister:in oder Vize mit Mandat ≥ 3 Jahre, Stadtrat-Mehrheit ≥ 55 %
- Vorgangsvolumen
- ~ 3.500–6.000 Anträge/Jahr in den drei Pilotverfahren
- Personal Bürgerservice
- 10–15 VZÄ
- Bauamt
- 5–8 Personen, ggf. eigene Bauabteilung
- Risiko
- mittel — größerer Personalbestand mit gewachsenen Abläufen, höhere Wechselkosten
- Beweiskraft
- hoch — auch seltene Fehlerklassen werden statistisch sichtbar, Skalierungsfragen werden früh real
Warum zwei Profile parallel
Wenn nur das kleine Profil getestet würde, wäre der Skalierungseinwand sofort verfügbar: „Bei 100.000 Einwohnern bricht das zusammen." Wenn nur das große Profil getestet würde, wäre der Risikoeinwand verfügbar: „Das ist zu groß für einen Erstversuch, scheitern wir, scheitert alles." Zwei Profile parallel — idealerweise in zwei verschiedenen Bundesländern — erlauben beide Einwände gleichzeitig zu beantworten und liefern obendrein einen Replikations-Beweis innerhalb der Stufe 1.
Was beide Profile mitbringen müssen
- Eine technisch realistische Bürgermeisterin / einen technisch realistischen Bürgermeister. Niemand muss programmieren können, aber das Vorhaben darf nicht als „Computer-Sache" delegiert werden — dann wird es eine IT-Sache und stirbt im IT-Budget.
- Einen Amtsleiter / eine Amtsleiterin als operative Ankerperson. Diese Person trägt das Vorhaben durch die Verwaltungsebene und muss vom ersten Tag an Auftraggeber:in für das Projekt sein, nicht Empfänger:in.
- Mindestens zwei Verwaltungs-Mitarbeitende, die das System mitbauen. Nicht „mitbedienen" — mitbauen. Diese zwei Personen sind nach Pilot-Ende die Multiplikator:innen für den Bundesland-Rollout (Stufe 2).
- Politischen Konsens auf Gemeinderatsebene. Ein einstimmiger oder fast-einstimmiger Gemeinderatsbeschluss. Wenn das nicht erreichbar ist, ist die Gemeinde nicht reif für den Pilot. Das ist kein Defekt der Gemeinde, sondern eine Aussage über den Zeitpunkt.
Was beide Profile nicht mitbringen müssen
- Kein vorhandenes E-Government-System auf Bundesstandard. Im Gegenteil — Gemeinden mit gewachsener proprietärer Lösung haben höhere Migrationshürden.
- Keine eigene Catala-Kompetenz. Die wird im Projekt mit aufgebaut.
- Keine fertige IT-Strategie. Der Pilot ist die Strategie.
- Keine Vorab-Mittel im Gemeindehaushalt. Die Finanzierung kommt vollständig aus EU-Mitteln (Digital Europe, Recovery Plan, ESF+) plus eventuellem Landes-Anteil.
§ J.3 · Verfahren 1Das Meldewesen als Skalierungs-Test.
Hohe Frequenz, niedrige Komplexität. Wenn das nicht funktioniert, funktioniert nichts.
Wohnsitzanmeldung / -ummeldung / -abmeldung
Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991 (MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992 idgF), §§ 1–7, 14, 15, 17. Verordnungsrahmen: MeldeV.
Was heute passiert
Die Bürgerin geht ins Bürgerservice mit Pass / Personalausweis und Mietvertrag oder Unterkunftsgeberbestätigung. Das Bürgerservice tippt die Daten in das ZMR (Zentrales Melderegister) ein. Ausdruck Meldezettel. Wartezeit: 5–25 Min vor Ort. Terminvereinbarung: meist nicht nötig, aber Schlangenbildung zu Stoßzeiten. Fehlerquote: niedrig, aber bei Re-Identifikationsfragen (z. B. Asyl- oder EU-Zuzug) Schulungs- und Sondersituationslast hoch.
Was nach Pilot passiert
Die Bürgerin meldet sich über das Gemeindeportal an, identifiziert sich mit EUDI-Wallet oder Bürgerkarte/ID Austria, lädt Mietvertrag oder Unterkunftsgeberbestätigung als PDF hoch (signiert oder von der Unterkunftsgeberin per Wallet bestätigt). Das System prüft maschinell gegen ZMR. Bei Klarfall (Zone Grün): sofortige Bestätigung, Meldezettel als PDF im Wallet, ZMR-Eintrag automatisch. Bei Sonderfall (Zone Gelb): automatische Vorlage an Sachbearbeitung mit klassifiziertem Sonderfalltyp. Bei Zone Rot (selten): Identitätsvorlage vor Ort, aber strukturierte Mensch-Entscheidung.
Catala-Pseudocode (Auszug § 1 Abs. 1 MeldeG)
# Vereinfachte Catala-Skizze. Vollausführung in der Projekt-Codebasis.
# Lizenz Catala: Apache 2.0. Anbindung über X-Road an ZMR.
declaration scope MeldungUnterkunft:
internal person content Person
internal unterkunft content Unterkunft
internal datum content date
output meldepflichtig content boolean
output meldetyp content MeldungsTyp
scope MeldungUnterkunft:
# § 1 Abs. 1 MeldeG: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt
# oder eine solche aufgibt, ist zu melden.
definition meldepflichtig equals (
unterkunft.dauer >= 3 months
and unterkunft.zweck = Wohnzweck
and person.alter >= 0 # Säuglinge sind meldepflichtig
)
definition meldetyp equals (
if unterkunft.istHauptwohnsitz then MeldungsTyp.Hauptwohnsitz
else MeldungsTyp.Nebenwohnsitz
)
# § 14 Abs. 2 MeldeG: Anmeldefrist 3 Tage
declaration scope FristAnmeldung:
internal einzugDatum content date
internal heuteDatum content date
output fristVerletzt content boolean
output strafrahmen content money
scope FristAnmeldung:
definition fristVerletzt equals (
heuteDatum - einzugDatum > 3 days
)
# § 22 Abs. 1 Z 1 MeldeG: Verwaltungsübertretung
definition strafrahmen equals (
if not fristVerletzt then $0
else if (heuteDatum - einzugDatum) <= 30 days then $0..$100 # gering
else $100..$726 # Höchststrafe
)
Schnittstellen, die nötig sind
- ZMR-Anbindung via offizielles ZMR-API (BMI, bereits standardisiert)
- EUDI-Wallet / ID Austria für Authentifizierung
- Unterkunftsgeber-Bestätigung elektronisch (per Wallet oder qualifizierte Signatur)
- FinanzOnline / SEPA falls Strafverfügung bei Fristverletzung — fällt aber meist weg, weil System Erinnerung pusht
- Audit-Log Merkle-basiert (Annex F § F.5)
Was die Bürgerin gewinnt
- Statt 20 Min Bürgerservice in der Mittagspause: 3 Min auf dem Handy zuhause.
- Mehrfache Meldungen (z. B. bei Wohnortwechsel mit Familie): einmal abwickeln statt drei Anträge.
- Automatische Erinnerung bei drohender Fristverletzung — keine Verwaltungsstrafe wegen Vergesslichkeit.
- Recht auf Offline-Pfad bleibt (Annex C R09): Bürgerservice bleibt zugänglich für alle, die nicht digital wollen oder können.
Was die Gemeinde gewinnt
- Personalbindung im Bürgerservice sinkt um ~ 60 % für dieses Verfahren — frei für Kunden mit echtem Beratungsbedarf.
- Fehlerquote bei Datenerfassung sinkt — keine Tippfehler mehr von OCR-Lesungen handgeschriebener Formulare.
- ZMR-Konsistenz steigt — automatische Plausibilitätsprüfungen vor Eintrag.
- Audit-Log macht jede Meldung nachvollziehbar — Schutz vor Vorwürfen wie „Daten manipuliert".
§ J.4 · Verfahren 2Der Heizkostenzuschuss als Toeslagen-Vermeidung.
Mittlere Komplexität, hohe soziale Sichtbarkeit, direkter Test der Haftungsreform-Anbindung. Wenn der Heizkostenzuschuss korrekt, schnell und nachvollziehbar funktioniert, fällt eines der ältesten Verwaltungs-Misstrauensbilder.
Heizkostenzuschuss / Energiekostenausgleich
Rechtsgrundlage: Landes-spezifisch (z. B. NÖ Heizkostenzuschuss-Verordnung, OÖ Energiekostenausgleich, Wiener Heizkostenzuschuss). Förderhöhen 2025/26 zwischen 200 € und 800 € einmalig je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Antragsberechtigung typischerweise gebunden an Einkommensgrenzen und Hauptwohnsitz in Gemeinde.
Warum gerade dieses Verfahren
Drei Gründe machen den Heizkostenzuschuss zum politisch sensibelsten und gleichzeitig technisch lehrreichsten Pilotverfahren:
- Direkter sozialer Wert. Energiearme Haushalte haben das Geld im Winter dringend, nicht nach 8 Wochen Verfahren.
- Toeslagen-Risiko. Genau diese Verfahrensklasse — automatisierte Plausibilitätsprüfung von Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnsitz — hat in den Niederlanden 35.000 Familien zerstört (Annex H § H.4). Wer hier sauber bauen kann, hat den Toeslagen-Beweis.
- Haftungsanbindung. Jede falsche Ablehnung muss nach Annex H § H.4 vom System dokumentiert werden — mit Sachbearbeiter:in, Entscheidungsgrundlage, Begründung. Das ist der Test der Haftungsreform an der Operationsfront.
Was heute passiert
Antragsformular auf Papier oder PDF herunterladbar. Bürgerin muss Einkommensnachweise (Lohnzettel L16, AMS-Bescheid, Pensionsbestätigung), Mietvertrag, Energie-Rechnung, Familienstandsnachweis in Kopie beilegen. Antrag bei Gemeinde oder Land. Sachbearbeitung prüft manuell. Bei Klarfall: Bescheid in 3–6 Wochen, Überweisung 1–2 Wochen später. Bei Nachfrage: weitere 4–8 Wochen. Bei Ablehnung: oft ohne strukturierte Begründung. Widerspruch möglich, aber selten erfolgreich, weil Akte schwer einsehbar.
Was nach Pilot passiert
Antrag im Portal mit EUDI-Wallet-Login. System ruft mit Einwilligung der Antragstellerin Einkommensdaten direkt aus FinanzOnline ab (über X-Road, ohne dass die Bürgerin Lohnzettel hochladen muss). System ruft Wohnsitz aus ZMR ab. System ruft Haushaltsgröße aus ZMR ab. Sofortige Plausibilitätsprüfung. Bei Klarfall (Zone Grün): Bescheid in 1 Werktag, Überweisung in 5 Werktagen. Bei Sondersituation (Zone Gelb): Vorlage an Sachbearbeitung mit klassifiziertem Sonderfall, durchschnittliche Bearbeitung 5–10 Werktage. Bei Ablehnung: strukturierte Begründung pflichtig, mit konkretem Gesetzesbezug und Berechnungsdarstellung.
Catala-Pseudocode (vereinfacht NÖ-Modell)
# Vereinfacht. Vollausführung pro Bundesland in der Projekt-Codebasis.
declaration scope Heizkostenzuschuss:
internal antragsteller content Person
internal haushalt content Haushalt
internal stichtag content date # 1. Oktober des Heizjahres
output anspruch content boolean
output zuschussBetrag content money
output ablehnungsgrund content option Ablehnungsgrund
scope Heizkostenzuschuss:
# Einkommensgrenze NÖ Heizjahr 2025/26 (Beispiel)
definition einkommensgrenze equals (
if haushalt.personen = 1 then $1_310
else if haushalt.personen = 2 then $1_965
else $1_965 + (haushalt.personen - 2) * $400
)
# Anspruchsvoraussetzungen
definition anspruch equals (
haushalt.einkommen_netto <= einkommensgrenze
and antragsteller.hauptwohnsitz_in_NOE at stichtag
and antragsteller.alter >= 18
and not antragsteller.bezieht_andere_heizhilfe_im_heizjahr
)
# Zuschusshöhe
definition zuschussBetrag equals (
if anspruch then (
if haushalt.personen = 1 then $200
else if haushalt.personen <= 3 then $300
else $400
) else $0
)
# Strukturierte Ablehnung — pflichtig nach Annex C R01
definition ablehnungsgrund equals (
if anspruch then None
else if haushalt.einkommen_netto > einkommensgrenze then
Some(EinkommenÜberGrenze {
ist: haushalt.einkommen_netto,
grenze: einkommensgrenze,
differenz: haushalt.einkommen_netto - einkommensgrenze
})
else if not antragsteller.hauptwohnsitz_in_NOE then
Some(KeinHauptwohnsitz)
else if antragsteller.bezieht_andere_heizhilfe_im_heizjahr then
Some(DoppelförderungVermieden)
else
Some(SonstigeGründe) # → Pflicht zur Mensch-Entscheidung
)
Wo die Haftung greift
Drei Stellen im Verfahren, an denen die Haftungsreform (Annex H) operativ wird:
- Fehlerhafte automatische Ablehnung: Wenn das System bei einer Antragstellerin „kein Hauptwohnsitz" zurückgibt, obwohl der Wohnsitz in ZMR korrekt eingetragen ist (Datenfehler in ZMR-Abgleich), liegt der Fehler im System. Sachbearbeitung haftet nicht. Aber: Die Aufsichtsstelle (Annex H § H.3) muss prüfen, ob systematische Fehler vorliegen — und der Hersteller des fehlerhaften Datenabgleichs ist regresspflichtig (§ 3 AHG reformiert).
- Fehlerhafte Mensch-Entscheidung: Wenn die Sachbearbeitung trotz Klarfall ablehnt, ist die Entscheidung dokumentiert. § 3 AHG reformiert: Bei grober Fahrlässigkeit Regress, bei wiederholtem Muster Disziplinarverfahren.
- Fehlerhafte Auszahlung: Wenn das System fälschlicherweise auszahlt, ist die Bürgerin gutgläubig. Rückforderung nur, wenn nachweisbar, dass die Bürgerin den Fehler verursacht hat. Sonst trägt der Staat den Schaden. Das ist genau der Punkt, an dem die niederländische Toeslagen-Affäre versagt hat.
Schnittstellen
- FinanzOnline / BMF via X-Road — Einkommensabgleich
- ZMR — Wohnsitz, Haushaltsgröße
- AMS — falls Bezieher:in von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
- EUDI-Wallet / ID Austria — Authentifizierung
- Land NÖ Förderdatenbank — Doppelförderungsabgleich
- SEPA-Auszahlung via Gemeindebuchhaltung
§ J.5 · Verfahren 3Das vereinfachte Bauverfahren als Komplexitäts-Test.
Höchste Komplexität, Mehrstufigkeit, Sachverständige, Nachbarrechte, Bescheiderstellung. Wenn das funktioniert, hat das System bewiesen, dass es nicht nur einfache Vorgänge digital erledigen kann.
Bauverfahren §§ 18–24 NÖ Bauordnung (vereinfachtes Verfahren)
Rechtsgrundlage: NÖ Bauordnung 2014 idgF, §§ 14 ff. (Bewilligungsverfahren), insb. § 18 (vereinfachtes Verfahren), § 19 (Anzeigeverfahren), § 21 (Nachbarrechte). Parallelregelungen in allen Bundesländern (Bgld BauG, OÖ BauO, Stmk BauG, Tir BauO, Vbg BauG, Wr BauO). Hochkomplex wegen Föderalismus.
Warum dieses Verfahren als dritter Pilot
Der Heizkostenzuschuss zeigt Sozialleistungstauglichkeit. Das Meldewesen zeigt Skalierungstauglichkeit. Das Bauverfahren ist der Test der schwierigsten Klasse: mehrstufige Verwaltungsverfahren mit Beteiligten, Sachverständigen, Ermessen und Nachbarrechten. Wenn das funktioniert, ist der politische Einwand „Verwaltung ist zu komplex für Digitalisierung" widerlegt.
Zur Risikobegrenzung wählen wir das vereinfachte Verfahren nach § 18 NÖ BauO (oder Pendant) — also Bauvorhaben unter bestimmten Schwellenwerten (z. B. Einfamilienhäuser unter 250 m², Nebengebäude, kleine Zubauten). Großvorhaben (Industrie, Hochbau, denkmalgeschützte Sanierung) bleiben außerhalb des Pilots. Das ist bewusste Beschränkung — der Pilot soll funktionieren, nicht alles auf einmal lösen.
Was heute passiert
Die Bauwerberin reicht beim Bauamt: Bauansuchen (Formular), Lageplan, Polierplan, Statik (bei Statik-Notwendigkeit), Berechnung Bauklasse, Energieausweis, Nachweis Eigentum, ev. Nachbarvereinbarungen. Bauamt prüft Vollständigkeit — wenn unvollständig, schriftliche Ergänzungsaufforderung mit Frist (4–8 Wochen Verzögerung). Bei Vollständigkeit: Bekanntmachung, Nachbaranhörung (3 Wochen Frist), Sachverständigen-Gutachten je nach Lage (Brand, Statik, Wasser, Verkehr). Bauamt entscheidet, erstellt Bescheid. Zustellung. Möglicher Einspruch. Im Schnitt 4–18 Monate.
Was nach Pilot passiert
Bauwerberin lädt ins Portal: Strukturierten Bauantrag (geführter Wizard), Pläne als signierte PDFs vom Architekturbüro, Eigentumsnachweis aus dem Grundbuch automatisch via X-Road, Energieausweis als Datensatz (nicht PDF). System prüft maschinell: Vollständigkeit, Übereinstimmung Lageplan/Polierplan, Bauklassen-Berechnung, Höhenbegrenzungen aus Bebauungsplan (Geodaten der Gemeinde). Bei Mängeln: sofortige strukturierte Rückmeldung (nicht erst nach 4 Wochen). Bei Klarfall: automatische Bekanntmachung, digitale Nachbaranhörung mit Einwendungsfrist, Sachverständigen-Gutachten als strukturierter Datensatz mit Catala-prüfbaren Aussagen, Bescheidvorschlag automatisch generiert, Mensch-Entscheidung über Annahme/Modifikation. Im Schnitt: ≤ 8 Wochen für vereinfachtes Verfahren.
Catala-Pseudocode (Auszug Höhenbegrenzung)
# Beispiel: § 18 NÖ BauO i. V. m. Bebauungsplan-Festlegungen
# Vollausführung in der Projekt-Codebasis pro Bundesland.
declaration scope BauantragVorprüfung:
internal grundstück content Grundstück
internal vorhaben content Bauvorhaben
internal bebauungsplan content Bebauungsplan
output formal_zulässig content boolean
output mängel content list of Mangel
scope BauantragVorprüfung:
# § 53 NÖ BauO: Gebäudehöhe-Berechnung
definition tatsaechliche_gebaeudehoehe equals
average(vorhaben.fassadenhöhen) + vorhaben.dachneigung_zuschlag
# Bebauungsplan-Festlegung
definition maximale_gebaeudehoehe equals bebauungsplan.max_höhe_in_metern
# Bauklassen-Prüfung
definition bauklasse_konform equals (
tatsaechliche_gebaeudehoehe <= maximale_gebaeudehoehe
and vorhaben.geschoßflächenzahl <= bebauungsplan.max_gfz
and vorhaben.bebauungsdichte <= bebauungsplan.max_bd
)
# Mängel-Liste — strukturiert, nicht Freitext
definition mängel equals (
if bauklasse_konform then []
else collect_mängel [
if tatsaechliche_gebaeudehoehe > maximale_gebaeudehoehe
then Some(HöheÜberschritten {
ist: tatsaechliche_gebaeudehoehe,
max: maximale_gebaeudehoehe,
überschreitung: tatsaechliche_gebaeudehoehe - maximale_gebaeudehoehe
})
else None,
# ... weitere
]
)
definition formal_zulässig equals (length(mängel) = 0)
Wo Mensch-Entscheidung pflichtig bleibt
Annex A definiert drei Zonen: Grün (Maschine entscheidet), Gelb (Maschine schlägt vor, Mensch entscheidet), Rot (nur Mensch). Im Bauverfahren liegen die zentralen Schritte explizit in Gelb und Rot:
- Sachverständigen-Gutachten: Mensch erstellt, Maschine strukturiert
- Nachbareinwendungen: Bewertung durch Bauamt, niemals automatisch
- Ermessensentscheidung bei Auflagen: Mensch, mit struktureller Begründungspflicht
- Bescheiderstellung: Mensch unterzeichnet, Maschine schlägt Text vor
- Versagungsentscheidung: ausschließlich Mensch, mit struktureller Begründungspflicht und Nennung der Beschwerdewege
Was die Maschine übernimmt, ist die Vorbereitung der Entscheidung — Vollständigkeitsprüfung, Plausibilitäten, Rechenarbeit, Aktendokumentation, Fristüberwachung. Das ist genau die Arbeit, die heute das Bauamt unsichtbar macht und die meiste Verzögerungslast produziert.
Schnittstellen
- Grundbuch / Liegenschaftsdaten BEV via X-Road
- Bebauungsplan-Geodaten der Gemeinde / des Landes (GIS)
- Architekturbüros via standardisiertem Planformat (IFC, BIM-fähig)
- Energieausweis-Register der Länder
- Sachverständigen-Verzeichnis mit strukturierter Gutachten-Vorlage
- Nachbarbenachrichtigung via EUDI-Wallet oder bei Wahl postalisch
§ J.6 · Roadmap12 Monate auf Wochenebene.
Eine Roadmap, die in Monaten denkt, scheitert. Eine Roadmap, die in Wochen denkt, hat eine Chance.
Die folgende Roadmap ist als Gantt-Vorlage gedacht, nicht als Zwangsraster. Verzögerungen sind erlaubt, aber das System trackt sie sichtbar — sodass am Ende klar ist, woran es lag, falls etwas länger dauert.
§ J.7 · Übergang im PilotParallelbetrieb in fünf Phasen.
Nie Big Bang. Nicht einmal in der Pilotgemeinde. Jedes der drei Verfahren durchläuft fünf Phasen, bevor das Altsystem entwidmet werden darf.
| Phase | Dauer | Logik | Reversibel? |
|---|---|---|---|
| P1 Schatten | 4–8 Wo | Neues System läuft parallel, ohne Bürger:innen-Kontakt. Daten werden synchronisiert, Ergebnisse verglichen. | Ja, vollständig |
| P2 Opt-in | 6–12 Wo | Bürger:innen können wählen. Beide Wege gleichberechtigt. Default = alt. | Ja, vollständig |
| P3 Opt-out | 8–14 Wo | Default = neu. Altweg auf Anforderung weiter möglich. Personalschulung läuft. | Ja, mit Aufwand |
| P4 Default-only | 4–8 Wo | Nur noch neues System für Standardvorgänge. Altsystem nur für Sonderfälle und Datenzugriff vergangener Akten. | Ja, mit Aufwand |
| P5 Entwidmung | — | Altsystem wird abgeschaltet. Datenarchivierung in WORM-Storage. Erst nach Stabilitätsnachweis ≥ 6 Monate in P4. | Nein |
Reversibilität als Bauprinzip
Jede Phase muss reversibel sein. Wenn in P2 ein systematischer Fehler auftaucht, wird zurück auf P1 gesetzt — ohne Datenverlust und ohne Bürger:innen-Schaden. Dieser Reversibilitäts-Test ist Teil der Architektur, nicht eine nachträgliche Sicherung. Konkret: Jeder Vorgang im neuen System hat einen vollständigen Daten-Export-Pfad ins Altsystem-Format, sodass der Rückweg jederzeit gangbar ist.
Was ein Stabilitätsnachweis ist
Bevor Entwidmung (P5) zulässig ist, muss in P4 sechs Monate lang gelten:
- Vollständigkeitsquote (alle Anträge bearbeitet) ≥ 99 %
- Korrektheitsquote (gleiche Entscheidung wie Mensch-Prüfung Stichprobe) ≥ 99,5 %
- Verfügbarkeit ≥ 99,5 % (≤ 3,6 h Downzeit/Monat)
- Bürger:innen-Zufriedenheit ≥ 75 % positiv
- Personalzufriedenheit ≥ 70 % positiv
- Keine offene Sicherheitslücke ≥ CVSS 7.0
- Audit-Log lückenlos, durch Aufsichtsstelle bestätigt
Wird einer dieser Werte unterschritten, kehrt das Verfahren auf P3 zurück. Die Entscheidung über P5 ist explizit nicht beim Projekt, sondern bei der Aufsichtsstelle (Annex H § H.3).
§ J.8 · ErfolgskriterienWann der Pilot trägt. Wann er fällt.
Erfolgskriterien werden vor Beginn unterschrieben, nicht hinterher gefunden. Andernfalls gewinnt nachher das Narrativ.
Was der Pilot beweisen muss (vor Stufe 2)
Was den Pilot scheitern lässt (Stop-Triggers)
Was passiert beim Scheitern
Wenn einer der Stop-Triggers eintritt: sofortige Rückkehr auf P1 oder P2, vollständige Ursachenanalyse durch Aufsichtsstelle, öffentlicher Bericht. Nicht: Vertuschung, „Lerneffekt", „nächster Versuch". Der Pilot ist genau dann erfolgreich, wenn er auch beim Scheitern die Reformfähigkeit beweist — durch Transparenz, Reversibilität und strukturierte Aufarbeitung. Ein Pilot, der gut scheitert, ist mehr wert als zehn, die schlecht gelingen.
Erfolg eines Reformprojekts misst sich nicht daran, ob es nie versagt. Sondern daran, ob es ehrlich versagt — und gelernt wird.
§ J.9 · Tag 1Was die Gemeinde am ersten Tag in der Hand hat.
Damit das Konzept anwendbar ist, muss die Pilotgemeinde am ersten Tag konkrete Materialien bekommen. Sieben Dokumente, ein USB-Stick — symbolisch gesprochen.
- Gemeinderats-Beschluss-Vorlage (4 Seiten, juristisch geprüft) zur Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung des Pilots, inklusive Mandatsumfang, Budgetrahmen, Berichtspflichten.
- EU-Förderantrags-Paket mit ausgefüllten Standardvorlagen für Digital Europe Programme bzw. Recovery Plan, inklusive Kostenplan, Meilenstein-Definition, Indikator-Set.
- Tech-Spec-Bundle (~80 Seiten) mit Catala-Pseudocode für die drei Verfahren, Architekturdiagramm nach Annex F, Schnittstellen-Spec für ZMR / FinanzOnline / Grundbuch / EUDI-Wallet.
- Schulungspaket Verwaltungsmitarbeitende (5 Tage, modular): Tag 1 Grundlogik Rules-as-Code, Tag 2 Verfahren 1 hands-on, Tag 3 Verfahren 2, Tag 4 Verfahren 3, Tag 5 Aufsichtsstelle und Haftungslogik.
- Bürger:innen-Kommunikationspaket: Flyer, Plakat-Vorlagen, FAQ-Texte, Pressetexte, Vorlagen für Gemeindezeitung. Alles in DE und EN, ggf. Sprachen der lokalen Migrations-Communities. Offline-Pfad-Garantie prominent kommuniziert.
- Aufsichtsstellen-Anbindungsvereinbarung: rechtliche Grundlage und operative Schnittstelle zur Aufsichtsstelle nach Annex H § H.3 für die Pilotphase.
- Stufe-2-Replikationsvertrag-Vorlage für den Übergang: Bedingungen, unter denen Stufe 2 (Bundesland-Rollout) starten darf, Schutz der Pilot-Erkenntnisse vor Vereinnahmung durch andere Akteur:innen.
Diese sieben Dokumente sind Teil dieses Reformkonzepts und werden mit dem Korpus mitgeliefert — als separates Bundle, das jede Gemeinde, die den Pilot stemmen will, im Klartext zur Verfügung hat.
§ J.10 · GrenzenWas dieses Annex nicht löst.
Wer ein Reformkonzept ehrlich vorlegt, benennt zuerst, was es nicht kann. Andernfalls findet die Gegenseite die Lücken und macht das ganze Konzept unglaubwürdig.
Grenze 1 — Die handelnde Person bleibt notwendige Bedingung
Auch das beste Pilotpaket ersetzt nicht die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die das Vorhaben tragen. Wenn keine Pilotgemeinde gefunden wird, scheitert nicht das Konzept. Es scheitert die politische Bereitschaft. Das ist ein anderes Problem. Es ist aber lösbar — durch Verbreitung des Konzepts und durch politische Mobilisierung außerhalb dieses Annex.
Grenze 2 — Bundesländer mit eigenen Bauordnungen
Wir haben das Bauverfahren beispielhaft an der NÖ Bauordnung modelliert. Andere Bundesländer haben Pendant-Regelungen, aber im Detail sehr unterschiedlich. Eine Catala-Kodifizierung muss pro Bundesland angepasst werden. Das ist kein Defekt unseres Konzepts, sondern eine Eigenschaft des Föderalismus. In Stufe 2 (Bundesland-Rollout) wird das systematisch.
Grenze 3 — Datenqualität in ZMR und FinanzOnline ist nicht perfekt
Wir setzen voraus, dass die Bundesdatenbanken sauber sind. Sie sind es überwiegend, aber nicht vollständig. Bei Datenfehlern in ZMR oder FinanzOnline wird das Pilotsystem nicht falsch entscheiden, sondern in Zone Gelb fallen und Mensch-Prüfung anfordern — was die Datenqualität sichtbar macht und damit indirekt verbessert. Das ist eine Sekundärwirkung des Pilots, kein Hindernis.
Grenze 4 — Catala ist nicht alles
Catala kodifiziert deklarative Rechtsregeln gut. Für UX, Datenmigrationslogik, Workflow-Orchestrierung und Reporting brauchen wir andere Werkzeuge (Annex F § F.3). Das Pilotpaket benennt diese, aber dieses Annex hat sie nicht detailliert. In den Tech-Spec-Bundles der Tag-1-Materialien sind sie enthalten.
Grenze 5 — Die zweite Pilotgemeinde ist nicht garantiert
Wir empfehlen Zwei-Profile-Test parallel. Ob das gelingt, hängt von der Verfügbarkeit einer zweiten geeigneten Gemeinde ab. Wenn nur eine Gemeinde gewonnen wird, läuft der Pilot mit einem Profil. Das ist suboptimal, aber nicht fatal — Stufe 2 kann den Skalierungsbeweis ohnehin liefern. Das Ein-Profil-Risiko ist erhöht, aber nicht prohibitiv.
Grenze 6 — Aufsichtsstellen-Anbindung setzt Annex H umgesetzt voraus
Die Aufsichtsstelle nach Annex H § H.3 ist im Pilot der Quality-Gate für Phase-Übergänge und Audit-Log-Stichproben. Wenn Annex H noch nicht legistisch umgesetzt ist (was zum Pilot-Start typischerweise so sein wird), muss eine provisorische Aufsichtsfunktion vereinbart werden — z. B. durch eine Ko-Beauftragung von Rechnungshof, Datenschutzbehörde und Volksanwaltschaft für den Pilot-Zeitraum. Diese Provisorien-Lösung ist Teil der Tag-1-Vereinbarungen und im Aufsichtsstellen-Anbindungsdokument (Punkt 6 in § J.9) detailliert.