ANNEX J · Pilotgemeinde-Kaltstart Digitales Amt Österreich · v1.0 · April 2026
Annex J · Operative Tiefe · v1.0 · April 2026

Was die Bürgermeisterin am Montag
auf den Tisch bekommt.

Annex I beschreibt die Pilotgemeinde in fünf Absätzen. Dieses Annex liefert das, was eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister braucht, um die Sache zu entscheiden: zwei konkrete Gemeinde-Profile, drei durchmodellierte Verfahren, eine 12-Monats-Roadmap auf Wochen­ebene, einen Übergangsplan innerhalb des Pilots, und die Erfolgskriterien, an denen der Pilot scheitern darf — bevor das Projekt gerettet wird.

Annex
J — Pilotgemeinde-Kaltstart
Funktion
Operative Tiefe zu Annex I § I.2
Adressaten
Bürgermeister:innen, Amtsdirektor:innen, IT-Verantwortliche
Lesezeit
~ 35 Min
Verfahren
3 (Meldewesen, Heizkostenzuschuss, Bauverfahren §§ 18–24)
Profil-Variante
2 (15.000 EW / 25.000 EW)
Lizenz
CC BY-SA 4.0
Status
v1.0 — Pilotgemeinde-ready

§ J.1 · Worum es gehtDie letzten 100 Meter.

Reformkonzepte scheitern nicht an der Vision. Sie scheitern an den letzten 100 Metern — an der Frage, was eine konkrete Person am konkreten Montag konkret tun soll.

Annex I hat den Übergangspfad in fünf Stufen beschrieben. Stufe 1 ist die Pilotgemeinde. Aber „eine Pilotgemeinde" ist keine Operation, sondern ein Vorhaben. Damit ein Vorhaben zur Operation wird, braucht es vier Dinge, die Annex I bewusst offen gelassen hat:

  1. Ein Profil dessen, was die Gemeinde mitbringen muss — nicht namentlich, sondern strukturell: Größe, IT-Reife, Bevölkerung, politischer Rückhalt, Verfahrensvolumen.
  2. Die konkreten Verfahren, mit denen man beginnt — drei Verfahren, die im Schwierigkeitsgrad steigen und im Schmerz für die Bürger:innen lindern.
  3. Eine Woche-für-Woche-Roadmap — nicht „in 12 Monaten ist es fertig", sondern „in Woche 6 ist die Architektur entschieden, in Woche 14 läuft die Schattenphase".
  4. Erfolgskriterien, die der Pilot vorab unterschreibt — sodass am Ende des Pilots nicht das Narrativ gewinnt, sondern die Zahlen.

Dieses Annex liefert diese vier Dinge. Es ist die Operationalisierung des Operationalisierungs-Vorschlags. Es ist auch der Punkt, an dem das Reformkonzept aufhört, ein Konzept zu sein, und anfängt, ein Beschluss­dokument zu werden.

Ein Konzept, das man nicht ausführen kann, ist kein Konzept. Es ist ein Gedicht.

Annex J ist die operative Probe darauf, dass dieses Konzept kein Gedicht ist.

§ J.2 · ProfileZwei Gemeinde-Profile parallel modelliert.

Eine Gemeinde mit 15.000 Einwohnern ist nicht dieselbe wie eine mit 25.000. Wir modellieren beide, weil der Übergang von der einen zur anderen Größenordnung die wichtigste Frage ist: skaliert das Modell linear oder mit Brüchen?

Beide Profile sind strukturelle Beschreibungen, keine Namensnennungen. Die Pilotgemeinde wird sich selbst melden — entweder als Bürgermeister:in, die diesen Plan auf den Tisch bekommt und ihn unterschreibt, oder als Amtsdirektor:in, die die Tragfähigkeit auf Verwaltungsebene durchrechnet. Was zählt, ist die strukturelle Passung.

Profil A

Mittelgemeinde 15.000 EW

Einwohner
13.000–17.000
Lage
NÖ-Belt, OÖ-Zentralraum, Vbg. Rheintal
Eigene IT
1–2 IT-Stellen + Wartungsvertrag mit Landeszentrum oder kommunalem IT-Dienstleister (KDZ, Kufgem, Gemdat, GeoOrg)
Politik
Bürgermeister:in mit Mandat ≥ 4 Jahre Restlaufzeit, stabile Mehrheit ≥ 60 %
Vorgangsvolumen
~ 1.500–2.500 Anträge/Jahr in den drei Pilot­verfahren
Personal Bürgerservice
4–7 Personen Vollzeitäquivalente
Bauamt
2–3 Personen
Risiko
niedrig — Schaden bei Scheitern überschaubar, Reversibilität hoch
Beweiskraft
mittel — Datenmengen ausreichend für Effektgrößen, aber nicht für seltene Fehlerklassen
Profil B

Stadt­gemeinde 25.000 EW

Einwohner
22.000–28.000
Lage
Bezirkshauptort, NÖ/OÖ/Stmk/Vbg/Bgld
Eigene IT
3–5 IT-Stellen + Rechenzentrums-Anbindung; Magistrats­struktur erlaubt schnellere Beschlüsse als Marktgemeinde
Politik
Bürgermeister:in oder Vize mit Mandat ≥ 3 Jahre, Stadtrat-Mehrheit ≥ 55 %
Vorgangsvolumen
~ 3.500–6.000 Anträge/Jahr in den drei Pilot­verfahren
Personal Bürgerservice
10–15 VZÄ
Bauamt
5–8 Personen, ggf. eigene Bauabteilung
Risiko
mittel — größerer Personalbestand mit gewachsenen Abläufen, höhere Wechselkosten
Beweiskraft
hoch — auch seltene Fehlerklassen werden statistisch sichtbar, Skalierungs­fragen werden früh real

Warum zwei Profile parallel

Wenn nur das kleine Profil getestet würde, wäre der Skalierungs­einwand sofort verfügbar: „Bei 100.000 Einwohnern bricht das zusammen." Wenn nur das große Profil getestet würde, wäre der Risiko­einwand verfügbar: „Das ist zu groß für einen Erstversuch, scheitern wir, scheitert alles." Zwei Profile parallel — idealerweise in zwei verschiedenen Bundesländern — erlauben beide Einwände gleichzeitig zu beantworten und liefern obendrein einen Replikations-Beweis innerhalb der Stufe 1.

Was beide Profile mitbringen müssen

Was beide Profile nicht mitbringen müssen

§ J.3 · Verfahren 1Das Meldewesen als Skalierungs-Test.

Hohe Frequenz, niedrige Komplexität. Wenn das nicht funktioniert, funktioniert nichts.

Verfahren 1 · Risikoprofil GRÜN

Wohnsitzanmeldung / -ummeldung / -abmeldung

Rechtsgrundlage: Meldegesetz 1991 (MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992 idgF), §§ 1–7, 14, 15, 17. Verordnungsrahmen: MeldeV.

Vorgänge/Jahr
~ 10–15 / 100 EW
Profil A
1.500–2.250 Vg.
Profil B
2.500–4.200 Vg.
Komplexität
niedrig
Vollautomatisierbar
~ 75 % (Zone Grün nach Annex A)
Mensch-Pflicht
~ 25 % (Identitäts­zweifel, Sondersituationen)

Was heute passiert

Die Bürgerin geht ins Bürgerservice mit Pass / Personalausweis und Mietvertrag oder Unterkunfts­geberbestätigung. Das Bürgerservice tippt die Daten in das ZMR (Zentrales Melderegister) ein. Ausdruck Meldezettel. Wartezeit: 5–25 Min vor Ort. Termin­vereinbarung: meist nicht nötig, aber Schlangenbildung zu Stoßzeiten. Fehlerquote: niedrig, aber bei Re-Identifikations­fragen (z. B. Asyl- oder EU-Zuzug) Schulungs- und Sondersituations­last hoch.

Was nach Pilot passiert

Die Bürgerin meldet sich über das Gemeindeportal an, identifiziert sich mit EUDI-Wallet oder Bürgerkarte/ID Austria, lädt Mietvertrag oder Unterkunfts­geberbestätigung als PDF hoch (signiert oder von der Unterkunfts­geberin per Wallet bestätigt). Das System prüft maschinell gegen ZMR. Bei Klarfall (Zone Grün): sofortige Bestätigung, Meldezettel als PDF im Wallet, ZMR-Eintrag automatisch. Bei Sonderfall (Zone Gelb): automatische Vorlage an Sachbearbeitung mit klassifiziertem Sonderfall­typ. Bei Zone Rot (selten): Identitäts­vorlage vor Ort, aber strukturierte Mensch-Entscheidung.

Catala-Pseudocode (Auszug § 1 Abs. 1 MeldeG)

# Vereinfachte Catala-Skizze. Vollausführung in der Projekt-Codebasis.
# Lizenz Catala: Apache 2.0. Anbindung über X-Road an ZMR.

declaration scope MeldungUnterkunft:
  internal person content Person
  internal unterkunft content Unterkunft
  internal datum content date
  output meldepflichtig content boolean
  output meldetyp content MeldungsTyp

scope MeldungUnterkunft:
  # § 1 Abs. 1 MeldeG: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt
  # oder eine solche aufgibt, ist zu melden.
  definition meldepflichtig equals (
    unterkunft.dauer >= 3 months
    and unterkunft.zweck = Wohnzweck
    and person.alter >= 0  # Säuglinge sind meldepflichtig
  )
  definition meldetyp equals (
    if unterkunft.istHauptwohnsitz then MeldungsTyp.Hauptwohnsitz
    else MeldungsTyp.Nebenwohnsitz
  )

# § 14 Abs. 2 MeldeG: Anmeldefrist 3 Tage
declaration scope FristAnmeldung:
  internal einzugDatum content date
  internal heuteDatum content date
  output fristVerletzt content boolean
  output strafrahmen content money

scope FristAnmeldung:
  definition fristVerletzt equals (
    heuteDatum - einzugDatum > 3 days
  )
  # § 22 Abs. 1 Z 1 MeldeG: Verwaltungsübertretung
  definition strafrahmen equals (
    if not fristVerletzt then $0
    else if (heuteDatum - einzugDatum) <= 30 days then $0..$100   # gering
    else $100..$726                                                # Höchststrafe
  )

Schnitt­stellen, die nötig sind

  • ZMR-Anbindung via offizielles ZMR-API (BMI, bereits standardisiert)
  • EUDI-Wallet / ID Austria für Authentifizierung
  • Unterkunft­sgeber-Bestätigung elektronisch (per Wallet oder qualifizierte Signatur)
  • FinanzOnline / SEPA falls Strafverfügung bei Frist­verletzung — fällt aber meist weg, weil System Erinnerung pusht
  • Audit-Log Merkle-basiert (Annex F § F.5)

Was die Bürgerin gewinnt

  • Statt 20 Min Bürgerservice in der Mittagspause: 3 Min auf dem Handy zuhause.
  • Mehrfache Meldungen (z. B. bei Wohnort­wechsel mit Familie): einmal abwickeln statt drei Anträge.
  • Automatische Erinnerung bei drohender Frist­verletzung — keine Verwaltungsstrafe wegen Vergesslichkeit.
  • Recht auf Offline-Pfad bleibt (Annex C R09): Bürgerservice bleibt zugänglich für alle, die nicht digital wollen oder können.

Was die Gemeinde gewinnt

  • Personal­bindung im Bürgerservice sinkt um ~ 60 % für dieses Verfahren — frei für Kunden mit echtem Beratungsbedarf.
  • Fehlerquote bei Datenerfassung sinkt — keine Tippfehler mehr von OCR-Lesungen handgeschriebener Formulare.
  • ZMR-Konsistenz steigt — automatische Plausibilitäts­prüfungen vor Eintrag.
  • Audit-Log macht jede Meldung nachvollziehbar — Schutz vor Vorwürfen wie „Daten manipuliert".

§ J.4 · Verfahren 2Der Heizkostenzuschuss als Toeslagen-Vermeidung.

Mittlere Komplexität, hohe soziale Sichtbarkeit, direkter Test der Haftungsreform-Anbindung. Wenn der Heizkosten­zuschuss korrekt, schnell und nachvollziehbar funktioniert, fällt eines der ältesten Verwaltungs-Misstrauensbilder.

Verfahren 2 · Risikoprofil GELB

Heizkostenzuschuss / Energie­kostenausgleich

Rechtsgrundlage: Landes-spezifisch (z. B. NÖ Heizkostenzuschuss-Verordnung, OÖ Energie­kosten­ausgleich, Wiener Heizkostenzuschuss). Förderhöhen 2025/26 zwischen 200 € und 800 € einmalig je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Antragsberechtigung typischerweise gebunden an Einkommensgrenzen und Hauptwohnsitz in Gemeinde.

Vorgänge/Jahr
~ 4–8 / 100 EW (saisonal)
Profil A
600–1.200 Vg.
Profil B
1.000–2.000 Vg.
Komplexität
mittel
Vollautomatisierbar
~ 65 % (Klarfall mit Datenabgleich)
Mensch-Pflicht
~ 35 % (Härtefälle, Sondersituationen)
Antrags­dauer heute
3–8 Wochen
Antrags­dauer Pilot
Ziel ≤ 5 Werktage

Warum gerade dieses Verfahren

Drei Gründe machen den Heizkosten­zuschuss zum politisch sensibelsten und gleichzeitig technisch lehrreichsten Pilot­verfahren:

  1. Direkter sozialer Wert. Energiearme Haushalte haben das Geld im Winter dringend, nicht nach 8 Wochen Verfahren.
  2. Toeslagen-Risiko. Genau diese Verfahrens­klasse — automatisierte Plausibilitäts­prüfung von Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnsitz — hat in den Niederlanden 35.000 Familien zerstört (Annex H § H.4). Wer hier sauber bauen kann, hat den Toeslagen-Beweis.
  3. Haftungs­anbindung. Jede falsche Ablehnung muss nach Annex H § H.4 vom System dokumentiert werden — mit Sachbearbeiter:in, Entscheidungsgrundlage, Begründung. Das ist der Test der Haftungs­reform an der Operations­front.

Was heute passiert

Antragsformular auf Papier oder PDF herunterladbar. Bürgerin muss Einkommens­nachweise (Lohnzettel L16, AMS-Bescheid, Pensionsbestätigung), Mietvertrag, Energie-Rechnung, Familien­standsnachweis in Kopie beilegen. Antrag bei Gemeinde oder Land. Sachbearbeitung prüft manuell. Bei Klarfall: Bescheid in 3–6 Wochen, Überweisung 1–2 Wochen später. Bei Nachfrage: weitere 4–8 Wochen. Bei Ablehnung: oft ohne strukturierte Begründung. Widerspruch möglich, aber selten erfolgreich, weil Akte schwer einsehbar.

Was nach Pilot passiert

Antrag im Portal mit EUDI-Wallet-Login. System ruft mit Einwilligung der Antragstellerin Einkommens­daten direkt aus FinanzOnline ab (über X-Road, ohne dass die Bürgerin Lohnzettel hochladen muss). System ruft Wohnsitz aus ZMR ab. System ruft Haushaltsgröße aus ZMR ab. Sofortige Plausibilitäts­prüfung. Bei Klarfall (Zone Grün): Bescheid in 1 Werktag, Überweisung in 5 Werktagen. Bei Sondersituation (Zone Gelb): Vorlage an Sachbearbeitung mit klassifiziertem Sonderfall, durchschnittliche Bearbeitung 5–10 Werktage. Bei Ablehnung: strukturierte Begründung pflichtig, mit konkretem Gesetzes­bezug und Berechnungs­darstellung.

Catala-Pseudocode (vereinfacht NÖ-Modell)

# Vereinfacht. Vollausführung pro Bundesland in der Projekt-Codebasis.

declaration scope Heizkostenzuschuss:
  internal antragsteller content Person
  internal haushalt content Haushalt
  internal stichtag content date  # 1. Oktober des Heizjahres
  output anspruch content boolean
  output zuschussBetrag content money
  output ablehnungsgrund content option Ablehnungsgrund

scope Heizkostenzuschuss:
  # Einkommensgrenze NÖ Heizjahr 2025/26 (Beispiel)
  definition einkommensgrenze equals (
    if haushalt.personen = 1 then $1_310
    else if haushalt.personen = 2 then $1_965
    else $1_965 + (haushalt.personen - 2) * $400
  )

  # Anspruchsvoraussetzungen
  definition anspruch equals (
    haushalt.einkommen_netto <= einkommensgrenze
    and antragsteller.hauptwohnsitz_in_NOE at stichtag
    and antragsteller.alter >= 18
    and not antragsteller.bezieht_andere_heizhilfe_im_heizjahr
  )

  # Zuschuss­höhe
  definition zuschussBetrag equals (
    if anspruch then (
      if haushalt.personen = 1 then $200
      else if haushalt.personen <= 3 then $300
      else $400
    ) else $0
  )

  # Strukturierte Ablehnung — pflichtig nach Annex C R01
  definition ablehnungsgrund equals (
    if anspruch then None
    else if haushalt.einkommen_netto > einkommensgrenze then
      Some(EinkommenÜberGrenze {
        ist: haushalt.einkommen_netto,
        grenze: einkommensgrenze,
        differenz: haushalt.einkommen_netto - einkommensgrenze
      })
    else if not antragsteller.hauptwohnsitz_in_NOE then
      Some(KeinHauptwohnsitz)
    else if antragsteller.bezieht_andere_heizhilfe_im_heizjahr then
      Some(DoppelförderungVermieden)
    else
      Some(SonstigeGründe)  # → Pflicht zur Mensch-Entscheidung
  )

Wo die Haftung greift

Drei Stellen im Verfahren, an denen die Haftungsreform (Annex H) operativ wird:

  • Fehlerhafte automatische Ablehnung: Wenn das System bei einer Antragstellerin „kein Hauptwohnsitz" zurückgibt, obwohl der Wohnsitz in ZMR korrekt eingetragen ist (Datenfehler in ZMR-Abgleich), liegt der Fehler im System. Sachbearbeitung haftet nicht. Aber: Die Aufsichtsstelle (Annex H § H.3) muss prüfen, ob systematische Fehler vorliegen — und der Hersteller des fehlerhaften Datenabgleichs ist regress­pflichtig (§ 3 AHG reformiert).
  • Fehlerhafte Mensch-Entscheidung: Wenn die Sachbearbeitung trotz Klarfall ablehnt, ist die Entscheidung dokumentiert. § 3 AHG reformiert: Bei grober Fahrlässigkeit Regress, bei wiederholtem Muster Disziplinar­verfahren.
  • Fehlerhafte Auszahlung: Wenn das System fälschlicherweise auszahlt, ist die Bürgerin gutgläubig. Rückforderung nur, wenn nachweisbar, dass die Bürgerin den Fehler verursacht hat. Sonst trägt der Staat den Schaden. Das ist genau der Punkt, an dem die niederländische Toeslagen-Affäre versagt hat.

Schnitt­stellen

  • FinanzOnline / BMF via X-Road — Einkommensabgleich
  • ZMR — Wohnsitz, Haushaltsgröße
  • AMS — falls Bezieher:in von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe
  • EUDI-Wallet / ID Austria — Authentifizierung
  • Land NÖ Förderdatenbank — Doppelförderungs­abgleich
  • SEPA-Auszahlung via Gemeinde­buchhaltung

§ J.5 · Verfahren 3Das vereinfachte Bauverfahren als Komplexitäts-Test.

Höchste Komplexität, Mehrstufigkeit, Sachverständige, Nachbar­rechte, Bescheid­erstellung. Wenn das funktioniert, hat das System bewiesen, dass es nicht nur einfache Vorgänge digital erledigen kann.

Verfahren 3 · Risikoprofil GELB-ROT

Bauverfahren §§ 18–24 NÖ Bauordnung (vereinfachtes Verfahren)

Rechtsgrundlage: NÖ Bauordnung 2014 idgF, §§ 14 ff. (Bewilligungs­verfahren), insb. § 18 (vereinfachtes Verfahren), § 19 (Anzeigeverfahren), § 21 (Nachbar­rechte). Parallel­regelungen in allen Bundes­ländern (Bgld BauG, OÖ BauO, Stmk BauG, Tir BauO, Vbg BauG, Wr BauO). Hochkomplex wegen Föderalismus.

Vorgänge/Jahr
~ 2–4 / 100 EW
Profil A
300–600 Vg.
Profil B
500–1.100 Vg.
Komplexität
hoch
Vollautomatisierbar
~ 35 % (Vor­prüfung, Formal­anforderungen)
Mensch-Pflicht
~ 65 % (Sachverständige, Nachbar­rechte, Ermessen)
Bescheid­dauer heute
4–18 Monate
Bescheid­dauer Pilot
Ziel ≤ 8 Wochen (vereinfachtes Verfahren)

Warum dieses Verfahren als dritter Pilot

Der Heizkosten­zuschuss zeigt Sozialleistungs­tauglichkeit. Das Meldewesen zeigt Skalierungs­tauglichkeit. Das Bauverfahren ist der Test der schwierigsten Klasse: mehrstufige Verwaltungs­verfahren mit Beteiligten, Sachverständigen, Ermessen und Nachbar­rechten. Wenn das funktioniert, ist der politische Einwand „Verwaltung ist zu komplex für Digitalisierung" widerlegt.

Zur Risiko­begrenzung wählen wir das vereinfachte Verfahren nach § 18 NÖ BauO (oder Pendant) — also Bauvorhaben unter bestimmten Schwellenwerten (z. B. Einfamilien­häuser unter 250 m², Nebengebäude, kleine Zubauten). Großvorhaben (Industrie, Hochbau, denkmal­geschützte Sanierung) bleiben außerhalb des Pilots. Das ist bewusste Beschränkung — der Pilot soll funktionieren, nicht alles auf einmal lösen.

Was heute passiert

Die Bauwerberin reicht beim Bauamt: Bauansuchen (Formular), Lageplan, Polierplan, Statik (bei Statik-Notwendigkeit), Berechnung Bauklasse, Energieausweis, Nachweis Eigentum, ev. Nachbarvereinbarungen. Bauamt prüft Vollständigkeit — wenn unvollständig, schriftliche Ergänzungs­aufforderung mit Frist (4–8 Wochen Verzögerung). Bei Vollständigkeit: Bekanntmachung, Nachbar­anhörung (3 Wochen Frist), Sachverständigen-Gutachten je nach Lage (Brand, Statik, Wasser, Verkehr). Bauamt entscheidet, erstellt Bescheid. Zustellung. Möglicher Einspruch. Im Schnitt 4–18 Monate.

Was nach Pilot passiert

Bauwerberin lädt ins Portal: Strukturierten Bauantrag (geführter Wizard), Pläne als signierte PDFs vom Architekturbüro, Eigentums­nachweis aus dem Grundbuch automatisch via X-Road, Energieausweis als Datensatz (nicht PDF). System prüft maschinell: Vollständigkeit, Übereinstimmung Lageplan/Polier­plan, Bauklassen-Berechnung, Höhen­begrenzungen aus Bebauungs­plan (Geodaten der Gemeinde). Bei Mängeln: sofortige strukturierte Rückmeldung (nicht erst nach 4 Wochen). Bei Klarfall: automatische Bekanntmachung, digitale Nachbar­anhörung mit Einwendungs­frist, Sachverständigen-Gutachten als strukturierter Datensatz mit Catala-prüfbaren Aussagen, Bescheid­vorschlag automatisch generiert, Mensch-Entscheidung über Annahme/Modifikation. Im Schnitt: ≤ 8 Wochen für vereinfachtes Verfahren.

Catala-Pseudocode (Auszug Höhen­begrenzung)

# Beispiel: § 18 NÖ BauO i. V. m. Bebauungs­plan-Festlegungen
# Vollausführung in der Projekt-Codebasis pro Bundesland.

declaration scope BauantragVorprüfung:
  internal grundstück content Grundstück
  internal vorhaben content Bauvorhaben
  internal bebauungsplan content Bebauungsplan
  output formal_zulässig content boolean
  output mängel content list of Mangel

scope BauantragVorprüfung:
  # § 53 NÖ BauO: Gebäudehöhe-Berechnung
  definition tatsaechliche_gebaeudehoehe equals
    average(vorhaben.fassadenhöhen) + vorhaben.dachneigung_zuschlag

  # Bebauungsplan-Festlegung
  definition maximale_gebaeudehoehe equals bebauungsplan.max_höhe_in_metern

  # Bauklassen-Prüfung
  definition bauklasse_konform equals (
    tatsaechliche_gebaeudehoehe <= maximale_gebaeudehoehe
    and vorhaben.geschoßflächenzahl <= bebauungsplan.max_gfz
    and vorhaben.bebauungsdichte <= bebauungsplan.max_bd
  )

  # Mängel-Liste — strukturiert, nicht Freitext
  definition mängel equals (
    if bauklasse_konform then []
    else collect_mängel [
      if tatsaechliche_gebaeudehoehe > maximale_gebaeudehoehe
        then Some(HöheÜberschritten {
          ist: tatsaechliche_gebaeudehoehe,
          max: maximale_gebaeudehoehe,
          überschreitung: tatsaechliche_gebaeudehoehe - maximale_gebaeudehoehe
        })
        else None,
      # ... weitere
    ]
  )

  definition formal_zulässig equals (length(mängel) = 0)

Wo Mensch-Entscheidung pflichtig bleibt

Annex A definiert drei Zonen: Grün (Maschine entscheidet), Gelb (Maschine schlägt vor, Mensch entscheidet), Rot (nur Mensch). Im Bauverfahren liegen die zentralen Schritte explizit in Gelb und Rot:

  • Sachverständigen-Gutachten: Mensch erstellt, Maschine strukturiert
  • Nachbar­einwendungen: Bewertung durch Bauamt, niemals automatisch
  • Ermessens­entscheidung bei Auflagen: Mensch, mit struktureller Begründungs­pflicht
  • Bescheid­erstellung: Mensch unterzeichnet, Maschine schlägt Text vor
  • Versagungs­entscheidung: ausschließlich Mensch, mit struktureller Begründungs­pflicht und Nennung der Beschwerde­wege

Was die Maschine übernimmt, ist die Vorbereitung der Entscheidung — Vollständigkeits­prüfung, Plausibilitäten, Rechen­arbeit, Aktendokumentation, Frist­überwachung. Das ist genau die Arbeit, die heute das Bauamt unsichtbar macht und die meiste Verzögerungs­last produziert.

Schnitt­stellen

  • Grundbuch / Liegenschafts­daten BEV via X-Road
  • Bebauungs­plan-Geodaten der Gemeinde / des Landes (GIS)
  • Architekturbüros via standardisiertem Planformat (IFC, BIM-fähig)
  • Energieausweis-Register der Länder
  • Sachverständigen-Verzeichnis mit strukturierter Gutachten-Vorlage
  • Nachbar­benachrichtigung via EUDI-Wallet oder bei Wahl postalisch

§ J.6 · Roadmap12 Monate auf Wochenebene.

Eine Roadmap, die in Monaten denkt, scheitert. Eine Roadmap, die in Wochen denkt, hat eine Chance.

Die folgende Roadmap ist als Gantt-Vorlage gedacht, nicht als Zwangsraster. Verzögerungen sind erlaubt, aber das System trackt sie sichtbar — sodass am Ende klar ist, woran es lag, falls etwas länger dauert.

Woche 1
Projekt-KickoffGemeinderats­beschluss steht (Vorlauf 2–4 Wochen). Erste Sitzung Bürgermeister:in + Amtsleiter:in + 2 Verwaltungs-Mitarbeitende + technische:r Partner:in. Festlegung Zielprofile: drei Pilotverfahren, Zwei-Profile-Test (wenn parallel mit zweiter Gemeinde). Kommunikations­strategie nach innen (Bürger:innen, Gemeinderat, Mitarbeitende).
Woche 2–4
EU-FörderantragAntrag bei Digital Europe Programme oder Recovery Plan via nationale Schnittstelle. Vorbereitung durch technischen Partner mit Standard-Vorlage. Parallel: Landes-Anteil­gespräch mit Landeshauptmann-Stellvertreter:in / Landesrat:in für Gemeinden. Erwartete Genehmigung: Woche 8–10.
Woche 3–6
Architektur-EntscheidungFestlegung Tech-Stack auf Basis Annex F: Catala-Backend, X-Road-Anbindung, EUDI-Wallet-Akzeptanz, PostgreSQL-Datenhaltung, Kubernetes-Orchestrierung. Auswahl Hosting: Landes-Rechenzentrum oder vertrauenswürdiges EU-Hosting. Erste Migrations­landkarte: Welche Altsysteme bleiben parallel, welche werden ersetzt.
Woche 5–10
Catala-Kodifizierung Verfahren 1 (Meldewesen)Workshop mit Bürgerservice-Mitarbeitenden, technischem Partner, ggf. Rechts­abteilung des Landes. Iterative Kodifizierung. Erste Tests gegen Bestandsfälle. Mensch-Maschine-Schnitt­stellen definiert.
Woche 8–12
Bürger:innen-Information Stufe 1Erste Informations­veranstaltung in der Gemeinde. „Was kommt, was bleibt, was ändert sich nicht." Recht auf Offline-Pfad explizit kommuniziert. Erste Anmeldungen für Pilot-Nutzergruppe (freiwillige Erstanwender:innen).
Woche 10–14
Schattenphase MeldewesenNeues System läuft parallel zum Alten. Jeder Vorgang wird in beiden Systemen erfasst. Vergleich der Ergebnisse. Fehler­erkennung. Daten­migration aus Altsystem. Audit-Log aktiv von Tag 1.
Woche 12–18
Catala-Kodifizierung Verfahren 2 (Heizkostenzuschuss)Workshop, iterative Kodifizierung, Test gegen Bestandsfälle (anonymisiert). Aufsichts­stelle-Schnittstelle (Annex H § H.3) implementiert: jede automatische Ablehnung mit strukturierter Begründung dokumentiert und ggf. menschlich nachgeprüft.
Woche 14–18
Opt-in MeldewesenBürger:innen können freiwillig wählen zwischen neuem und altem Weg. Beide gleichberechtigt. Ziel: 30 % freiwillige Nutzung des Neuen bis Woche 18. Wenn unter 15 %: Ursache analysieren (UX, Vertrauen, Kommunikation).
Woche 18–24
Schattenphase HeizkostenzuschussSaisonal getriggert (Herbst-Beginn). Parallel­betrieb mit Bundes-Datenstand. Erste echte Anträge via neues System mit Opt-in.
Woche 20–28
Catala-Kodifizierung Verfahren 3 (Bauverfahren)Komplexester Block. Eng­einbindung Bauamt, Architektur­büros, Sachverständigen-Pool. Format­standards (IFC) verankert. Bebauungs­plan-Geodaten ins System.
Woche 22–28
Opt-out MeldewesenNeuer Weg ist Default, Altweg auf Anforderung. Begleitende Personal-Schulung Bürgerservice für Off-Boarding alte Eingaben.
Woche 28–36
Schattenphase BauverfahrenErste Bauanträge im neuen System. Eng begleitet — keine Großvorhaben im Pilot. Aufsichts­stelle in Echtzeit angebunden für Streit­fälle.
Woche 32–40
Opt-in HeizkostenzuschussNeue Heizsaison. Anträge laufen mehrheitlich digital. Auszahlungs­zeiten messbar.
Woche 38–44
Erste Erfolgs-AuswertungBürger:innen-Befragung. Personal­befragung. Kosten­auswertung. Fehler­quoten­bericht. Audit-Log-Stichprobe. Public Dashboard mit allen Pilot-KPIs (Annex C R12).
Woche 42–48
Opt-in BauverfahrenArchitektur­büros geschult, Schnittstellen produktiv. Erste vereinfachte Verfahren komplett digital abgewickelt — von Antrag bis Bescheid.
Woche 46–50
Stufe-2-VorbereitungDokumentation, Schulungs­materialien, Replikations­paket für Bundesland-Rollout. Zweite Pilotgemeinde-Erfahrung integriert (falls parallel gelaufen).
Woche 50–52
Pilot-Abschluss-BerichtVeröffentlichung. Stufe-2-Antrag an Land. Stufe-2-Pioniergemeinden in Vorbereitung. Übergabe Erkenntnisse an überregionale Plattform (Standardisierungs­empfehlungen).

§ J.7 · Übergang im PilotParallel­betrieb in fünf Phasen.

Nie Big Bang. Nicht einmal in der Pilotgemeinde. Jedes der drei Verfahren durchläuft fünf Phasen, bevor das Altsystem entwidmet werden darf.

PhaseDauerLogikReversibel?
P1 Schatten4–8 WoNeues System läuft parallel, ohne Bürger:innen-Kontakt. Daten werden synchronisiert, Ergebnisse verglichen.Ja, vollständig
P2 Opt-in6–12 WoBürger:innen können wählen. Beide Wege gleichberechtigt. Default = alt.Ja, vollständig
P3 Opt-out8–14 WoDefault = neu. Alt­weg auf Anforderung weiter möglich. Personal­schulung läuft.Ja, mit Aufwand
P4 Default-only4–8 WoNur noch neues System für Standard­vorgänge. Altsystem nur für Sonderfälle und Daten­zugriff vergangener Akten.Ja, mit Aufwand
P5 Entwidmung—Altsystem wird abgeschaltet. Daten­archivierung in WORM-Storage. Erst nach Stabilitäts­nachweis ≥ 6 Monate in P4.Nein

Reversibilität als Bauprinzip

Jede Phase muss reversibel sein. Wenn in P2 ein systematischer Fehler auftaucht, wird zurück auf P1 gesetzt — ohne Datenverlust und ohne Bürger:innen-Schaden. Dieser Reversibilitäts-Test ist Teil der Architektur, nicht eine nachträgliche Sicherung. Konkret: Jeder Vorgang im neuen System hat einen vollständigen Daten-Export-Pfad ins Altsystem-Format, sodass der Rückweg jederzeit gangbar ist.

Was ein Stabilitäts­nachweis ist

Bevor Entwidmung (P5) zulässig ist, muss in P4 sechs Monate lang gelten:

Wird einer dieser Werte unter­schritten, kehrt das Verfahren auf P3 zurück. Die Entscheidung über P5 ist explizit nicht beim Projekt, sondern bei der Aufsichts­stelle (Annex H § H.3).

§ J.8 · ErfolgskriterienWann der Pilot trägt. Wann er fällt.

Erfolgskriterien werden vor Beginn unterschrieben, nicht hinterher gefunden. Andernfalls gewinnt nachher das Narrativ.

Was der Pilot beweisen muss (vor Stufe 2)

Durchlaufzeit Heizkostenzuschuss
≤ 5 Werktage
Heute: 21–56 Werktage
Durchlaufzeit Meldewesen
≤ 1 Werktag
Heute: ≥ 1 Termin vor Ort
Durchlaufzeit Bauverfahren
≤ 8 Wochen
Heute: 4–18 Monate
Strukturierte Begründung Ablehnungen
100 %
heute schätzungsweise < 40 %
Bürger:innen­zufriedenheit
≥ 75 % +
Stichprobe pro Quartal
Personal­zufriedenheit
≥ 70 % +
Stichprobe pro Quartal
Kosten­einsparung Personalstunden
≥ 30 %
In den drei Pilot­verfahren
Daten­schutz­vorfälle
0
DSGVO-meldepflichtig

Was den Pilot scheitern lässt (Stop-Triggers)

Schwerer Datenschutz­vorfall
1 Vorfall
DSGVO Art. 33 meldepflichtig
Toeslagen-Ereignis
≥ 3 Fälle
unrecht­mäßige Rückforderungen mit Existenz­bedrohung
Verfügbarkeit Pilot­system
< 95 %
monatlich, > 36 h Down/Monat
Audit-Log-Lücken
≥ 5 nachgewiesen
Aufsichts­stelle stellt fest

Was passiert beim Scheitern

Wenn einer der Stop-Triggers eintritt: sofortige Rückkehr auf P1 oder P2, vollständige Ursachen­analyse durch Aufsichts­stelle, öffentlicher Bericht. Nicht: Vertuschung, „Lerneffekt", „nächster Versuch". Der Pilot ist genau dann erfolgreich, wenn er auch beim Scheitern die Reform­fähigkeit beweist — durch Transparenz, Reversibilität und strukturierte Aufarbeitung. Ein Pilot, der gut scheitert, ist mehr wert als zehn, die schlecht gelingen.

Erfolg eines Reform­projekts misst sich nicht daran, ob es nie versagt. Sondern daran, ob es ehrlich versagt — und gelernt wird.

§ J.9 · Tag 1Was die Gemeinde am ersten Tag in der Hand hat.

Damit das Konzept anwendbar ist, muss die Pilotgemeinde am ersten Tag konkrete Materialien bekommen. Sieben Dokumente, ein USB-Stick — symbolisch gesprochen.

  1. Gemeinderats-Beschluss-Vorlage (4 Seiten, juristisch geprüft) zur Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung des Pilots, inklusive Mandats­umfang, Budget­rahmen, Bericht­spflichten.
  2. EU-Förderantrags-Paket mit ausgefüllten Standard­vorlagen für Digital Europe Programme bzw. Recovery Plan, inklusive Kostenplan, Meilenstein-Definition, Indikator-Set.
  3. Tech-Spec-Bundle (~80 Seiten) mit Catala-Pseudocode für die drei Verfahren, Architektur­diagramm nach Annex F, Schnittstellen-Spec für ZMR / FinanzOnline / Grundbuch / EUDI-Wallet.
  4. Schulungs­paket Verwaltungs­mitarbeitende (5 Tage, modular): Tag 1 Grund­logik Rules-as-Code, Tag 2 Verfahren 1 hands-on, Tag 3 Verfahren 2, Tag 4 Verfahren 3, Tag 5 Aufsichts­stelle und Haftungs­logik.
  5. Bürger:innen-Kommunikations­paket: Flyer, Plakat-Vorlagen, FAQ-Texte, Pressetexte, Vorlagen für Gemeindezeitung. Alles in DE und EN, ggf. Sprachen der lokalen Migrations-Communities. Offline-Pfad-Garantie prominent kommuniziert.
  6. Aufsichts­stellen-Anbindungs­vereinbarung: rechtliche Grundlage und operative Schnitt­stelle zur Aufsichts­stelle nach Annex H § H.3 für die Pilot­phase.
  7. Stufe-2-Replikations­vertrag-Vorlage für den Übergang: Bedingungen, unter denen Stufe 2 (Bundesland-Rollout) starten darf, Schutz der Pilot-Erkenntnisse vor Vereinnahmung durch andere Akteur:innen.

Diese sieben Dokumente sind Teil dieses Reform­konzepts und werden mit dem Korpus mitgeliefert — als separates Bundle, das jede Gemeinde, die den Pilot stemmen will, im Klartext zur Verfügung hat.

§ J.10 · GrenzenWas dieses Annex nicht löst.

Wer ein Reform­konzept ehrlich vorlegt, benennt zuerst, was es nicht kann. Andernfalls findet die Gegenseite die Lücken und macht das ganze Konzept unglaubwürdig.

Grenze 1 — Die handelnde Person bleibt notwendige Bedingung

Auch das beste Pilot­paket ersetzt nicht die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, die das Vorhaben tragen. Wenn keine Pilotgemeinde gefunden wird, scheitert nicht das Konzept. Es scheitert die politische Bereit­schaft. Das ist ein anderes Problem. Es ist aber lösbar — durch Verbreitung des Konzepts und durch politische Mobilisierung außerhalb dieses Annex.

Grenze 2 — Bundes­länder mit eigenen Bauordnungen

Wir haben das Bauverfahren beispielhaft an der NÖ Bauordnung modelliert. Andere Bundes­länder haben Pendant-Regelungen, aber im Detail sehr unterschiedlich. Eine Catala-Kodifizierung muss pro Bundesland angepasst werden. Das ist kein Defekt unseres Konzepts, sondern eine Eigenschaft des Föderalismus. In Stufe 2 (Bundesland-Rollout) wird das systematisch.

Grenze 3 — Datenqualität in ZMR und FinanzOnline ist nicht perfekt

Wir setzen voraus, dass die Bundes­datenbanken sauber sind. Sie sind es überwiegend, aber nicht vollständig. Bei Datenfehlern in ZMR oder FinanzOnline wird das Pilot­system nicht falsch entscheiden, sondern in Zone Gelb fallen und Mensch-Prüfung anfordern — was die Daten­qualität sichtbar macht und damit indirekt verbessert. Das ist eine Sekundär­wirkung des Pilots, kein Hinder­nis.

Grenze 4 — Catala ist nicht alles

Catala kodifiziert deklarative Rechts­regeln gut. Für UX, Daten­migrations­logik, Workflow-Orchestrierung und Reporting brauchen wir andere Werkzeuge (Annex F § F.3). Das Pilot­paket benennt diese, aber dieses Annex hat sie nicht detailliert. In den Tech-Spec-Bundles der Tag-1-Materialien sind sie enthalten.

Grenze 5 — Die zweite Pilotgemeinde ist nicht garantiert

Wir empfehlen Zwei-Profile-Test parallel. Ob das gelingt, hängt von der Verfügbar­keit einer zweiten geeigneten Gemeinde ab. Wenn nur eine Gemeinde gewonnen wird, läuft der Pilot mit einem Profil. Das ist suboptimal, aber nicht fatal — Stufe 2 kann den Skalierungs­beweis ohnehin liefern. Das Ein-Profil-Risiko ist erhöht, aber nicht prohibitiv.

Grenze 6 — Aufsichts­stellen-Anbindung setzt Annex H umgesetzt voraus

Die Aufsichts­stelle nach Annex H § H.3 ist im Pilot der Quality-Gate für Phase-Übergänge und Audit-Log-Stichproben. Wenn Annex H noch nicht legistisch umgesetzt ist (was zum Pilot-Start typischerweise so sein wird), muss eine provisorische Aufsichts­funktion vereinbart werden — z. B. durch eine Ko-Beauftragung von Rechnungs­hof, Datenschutz­behörde und Volks­anwaltschaft für den Pilot-Zeitraum. Diese Provisorien-Lösung ist Teil der Tag-1-Vereinbarungen und im Aufsichts­stellen-Anbindungs­dokument (Punkt 6 in § J.9) detailliert.