Die Schweiz hat
darüber abgestimmt.
2021 lehnte das Schweizer Stimmvolk eine E-ID ab, die von privaten Unternehmen herausgegeben worden wäre — mit rund zwei Dritteln Nein. 2025 nahm es die staatliche E-ID an, mit 50,39 Prozent und einem Vorsprung von 21.270 Stimmen. 2026 verschob der Bund die Einführung, weil neue Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz zusätzliche Sicherheitsanforderungen an den Ausstellungsprozess stellen. Kein anderes europäisches Land hat die Legitimationsfrage der digitalen Identität so unmittelbar beantwortet — und keines zeigt so deutlich, wie schmal die Mehrheit dafür ist.
§ P.0 · VorbemerkungWarum der Blick in die Schweiz.
Weil die Schweiz als einziges vergleichbares Land die Frage der digitalen Identität dem Stimmvolk vorgelegt hat — zweimal.
Annex N zeigt, was gelungene Digitalisierung leisten kann. Annex O zeigt, woran sie in einem föderalen Staat scheitert. Annex P zeigt etwas Drittes: was passiert, wenn die Bevölkerung direkt entscheidet.
Für dieses Konzept ist das aus zwei Gründen zentral:
- Legitimation. Annex H und Annex K schlagen Eingriffe in die Haftungsordnung vor, Annex F eine neue technische Infrastruktur für hoheitliches Handeln. Solche Eingriffe brauchen Zustimmung. Die Schweiz zeigt, wie diese Zustimmung aussieht, wenn man sie tatsächlich einholt: knapp.
- Trägerschaft. Die beiden Schweizer Abstimmungen unterscheiden sich in einem Punkt fundamental — wer die digitale Identität herausgibt. Das Ergebnis war 2021 rund ein Drittel Zustimmung, 2025 gut die Hälfte. Damit liegt eine seltene empirische Antwort auf eine Frage vor, die sonst nur theoretisch diskutiert wird.
§ P.1 · Zwei Abstimmungen2021 und 2025.
Erstes Konzept durch fedpol
Das Bundesamt für Polizei erarbeitet ein erstes Konzept für eine rein staatliche E-ID und schickt es 2015 in eine breite Konsultation.
Erste Abstimmung: deutliches Nein
Das Stimmvolk lehnt die vorgeschlagene E-ID mit fast zwei Dritteln Nein-Stimmen ab. Wichtigster Ablehnungsgrund: Der Bund wollte die Herausgabe an private Firmen delegieren.
Neuer Gesetzesentwurf, staatliche Trägerschaft
Das Parlament arbeitet ein neues Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis aus. Der Bund gibt die E-ID selbst heraus und betreibt die technische Infrastruktur. Gegen das Gesetz wird das Referendum ergriffen.
Pilotversuch in Appenzell Ausserrhoden
Der Bund testet die neue E-ID in einem kantonalen Pilotprojekt.
Zweite Abstimmung: knappes Ja
Das E-ID-Gesetz wird mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Vorsprung beträgt 21.270 Stimmen. Unmittelbar nach dem Entscheid beauftragt Bundesrat Beat Jans das Bundesamt für Justiz, die Hauptkritikpunkte der Gegnerinnen und Gegner bis zur Einführung soweit möglich umzusetzen.
Abstimmungsbeschwerden
Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll und vier weitere Personen reichen in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung ein, unter anderem wegen einer Zuwendung der Swisscom von 30.000 Franken an ein privates Abstimmungskomitee.
Bundesrat beschließt zusätzliche Maßnahmen
Zur Stärkung der Akzeptanz werden Anpassungen bei Datenschutz, Transparenz und Sicherheit vorgesehen: Die AHV-Nummer darf nur von gesetzlich berechtigten Anbieterinnen abgefragt werden; Anbieter müssen ihre Datenabfragen samt Zweck vorab in einem öffentlichen Register des Bundes hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder werden zu viele Daten verlangt, erhalten Nutzende in der App eine Warnung und können Missbrauch melden.
Bundesgericht: keine Wiederholung
Das Bundesgericht tritt auf die verspätet erhobenen Beschwerden nicht ein. Die Abstimmung muss nicht wiederholt werden.
Verschiebung der Einführung
Das Bundesamt für Justiz gibt bekannt, dass sich die Einführung der E-ID verzögert. Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen; ein konkretes Datum für die E-ID selbst wird nicht genannt.
§ P.2 · Der UnterschiedWas sich zwischen den Abstimmungen änderte.
Die Technik war beide Male ähnlich. Die Trägerschaft war es nicht.
| Merkmal | Vorlage 2021 | Vorlage 2025 |
|---|---|---|
| Herausgabe | private Anbieter, staatlich zertifiziert | Bund (fedpol) |
| Betrieb der Infrastruktur | privatwirtschaftlich | Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, zwei unabhängige Standorte des Bundes |
| Datenhaltung | bei privaten Identitätsprovidern | Rechenzentren in der Schweiz, staatlich betrieben |
| Nutzung | freiwillig | freiwillig, kostenlos |
| Datensparsamkeit | vorgesehen | vorgesehen, mit Anzeige der angefragten Daten vor Weitergabe |
| Ergebnis | rund 64 % Nein | 50,39 % Ja |
Was daraus folgt
Zwischen den beiden Vorlagen liegt eine Zustimmungsdifferenz von rund 15 Prozentpunkten. Der wesentliche Unterschied ist die Trägerschaft. Damit liegt ein seltener quasi-experimenteller Befund vor:
Die Bevölkerung akzeptiert eine staatliche digitale Identität eher als eine privat betriebene. Aber auch die staatliche Variante erreicht nur eine hauchdünne Mehrheit.
Beide Hälften dieses Satzes sind für Österreich relevant. Die erste stützt die Entscheidung von Annex F § F.6, US-Hyperscaler und proprietäre Cloud-Anbieter für hoheitliche Kernfunktionen auszuschließen und die Infrastruktur in öffentlicher Hand zu halten. Die zweite mahnt, dass diese Entscheidung allein noch keine Zustimmung erzeugt.
Bemerkenswert ist auch die Einordnung, die in der Schweizer Berichterstattung nach dem Abstimmungssonntag verbreitet vorgenommen wurde: Ein Ja mit 50,4 Prozent gilt dort als schwaches Signal für weitere Digitalisierungsvorhaben. Eine Mehrheit von 21.270 Stimmen ist eine Mehrheit — aber keine, auf die sich ein Jahrzehnt Reformarbeit stützen lässt, ohne fortlaufend um Vertrauen zu werben.
§ P.3 · VerschiebungWarum die E-ID später kommt.
Der Bund hat 2026 entschieden, Sicherheit höher zu gewichten als den angekündigten Termin. Das ist ungewöhnlich genug, um es festzuhalten.
Ursprünglich war die Lancierung der E-ID für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen, zeitweise war der 1. Dezember 2026 im Gespräch. Am 30. Juni 2026 gab das Bundesamt für Justiz bekannt, dass sich die Einführung verzögert. Die Begründung:
- Neue Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz verändern die Anforderungen an einen sicheren Online-Ausstellungsprozess. Eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe arbeitet daran, das Einschleusen von Schadsoftware auf Endgeräten zu erschweren und die Erkennung von Deepfakes bei der Registrierung zu stärken.
- Datenschutzfragen rund um die AHV-Nummer, deren Einsehbarkeit im ursprünglichen Verfahren kritisiert wurde (siehe § P.5).
- Ein für Anfang Juli 2026 geplanter Test mit sämtlichen rund 40.000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Vertrauensinfrastruktur soll unabhängig davon im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Das E-ID-Gesetz tritt zu diesem Zeitpunkt zumindest teilweise in Kraft. Ab dann können Bund, Kantone, Gemeinden und Private die Infrastruktur nutzen, um elektronische Nachweise auszustellen — etwa den elektronischen Führerausweis, den Lernfahrausweis, Wohnsitzbescheinigungen oder Mitgliederausweise.
Die Trennung von Infrastruktur und Ausweis
Diese Entkopplung ist der methodisch interessanteste Teil der Schweizer Entscheidung. Die Infrastruktur geht in Betrieb, auch wenn der prominenteste Anwendungsfall — die E-ID selbst — noch nicht bereit ist. Andere Nachweise können die Infrastruktur nutzen, bevor die E-ID existiert.
Das entspricht exakt der Schichtenlogik aus Annex F: Die Identitäts- und Nachweisschicht ist von den Fachverfahren getrennt und kann unabhängig von einzelnen Anwendungen produktiv gehen. Wer diese Trennung nicht anlegt, muss bei jeder Verzögerung eines Anwendungsfalls das Gesamtprojekt anhalten.
§ P.4 · Bausteineswiyu, Vertrauensinfrastruktur, Kosten.
swiyu
swiyu ist die staatliche Wallet-App, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise verwaltet werden. Sie läuft seit über einem Jahr in einer öffentlichen Testumgebung; eine sogenannte Beta-ID kann zu Probezwecken hinzugefügt werden. In der App lässt sich prüfen, ob eine Behörde oder ein Unternehmen als vertrauenswürdig registriert ist. Vor der Weitergabe persönlicher Daten wird angezeigt, welche Informationen abgefragt werden.
Der Vergleich zur österreichischen Lage ist aufschlussreich: Österreich hat mit ID Austria und der eAusweis-App bereits produktive Systeme mit 4,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzern, die Schweiz startet erst. Umgekehrt hat die Schweiz von Beginn an ein Anbieterregister mit Zweckbindung und Missbrauchsmeldung vorgesehen — ein Transparenzmechanismus, der in Österreich in dieser Form nicht existiert und der Annex C § R01 und Annex F § F.5 nahesteht.
Vertrauensinfrastruktur
Die Infrastruktur wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation an zwei voneinander unabhängigen Standorten des Bundes betrieben. Sie ist der Unterbau für alle elektronischen Nachweise, nicht nur für die E-ID.
Kosten und Sparmaßnahmen
| Position | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, Ausgabe der E-ID, Pilotprojekte | rund 182 Mio CHF | 2023–2028 |
| Betriebskosten | rund 25 Mio CHF pro Jahr | ab 2029 |
| Budgetkürzung durch das Parlament | 1,7 Mio CHF | für 2026 |
Der Bundesrat hielt im Februar 2026 fest, dass die Sparmaßnahmen keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Verzichtet werden musste hingegen auf geplante Weiterentwicklungen, namentlich auf die Anbindung an internationale E-ID-Systeme, einen Back-up-Service des Bundes und die Ausstellung der E-ID in Drittwallets.
Dieser Punkt verdient Aufmerksamkeit. Der Verzicht auf die internationale Anbindung bedeutet, dass die Schweizer E-ID vorerst nicht mit dem EUDI-Wallet der EU zusammenspielt. Für einen Nicht-EU-Staat mit intensiver Grenzverflechtung ist das eine erhebliche Folge einer vergleichsweise kleinen Einsparung.
Eine Einsparung von 1,7 Millionen Franken kostet die Anbindung an das europäische Identitätssystem. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine Priorisierung — deren Preis erst später sichtbar wird.
Für die österreichische Kostenrechnung in Annex G und die Sensitivitätsanalyse in Annex L ist das ein konkretes Anschauungsbeispiel: Kürzungen an Schnittstellen und Interoperabilität sind die teuersten Einsparungen, weil sie die Anschlussfähigkeit des Gesamtsystems beschädigen und später mit einem Vielfachen nachgeholt werden müssen.
§ P.5 · AHV-NummerDie Schweizer Parallele zur SVNR.
Beide Länder haben dieselbe Altlast: eine Sozialversicherungsnummer, die zum faktischen Personenkennzeichen geworden ist.
Die AHV-Nummer wurde 2008 neu gefasst und enthält seither keine personenbezogenen Merkmale mehr — anders als die österreichische SVNR, deren letzte sechs Stellen das Geburtsdatum enthalten. Trotzdem stellt sich in beiden Ländern dieselbe Frage: Darf eine Nummer, die primär der Sozialversicherung dient, in anderen Bereichen als Identifikator verwendet werden?
In der Schweiz wurde diese Frage im Zuge der E-ID-Einführung akut. Kritisiert wurde die Einsehbarkeit der AHV-Nummer im Ausstellungs- und Nutzungsprozess. Der Bundesrat beschloss daraufhin im Februar 2026: Nach Einführung der E-ID soll die AHV-Nummer nur noch von gesetzlich berechtigten Anbieterinnen abgefragt werden können.
In Österreich verläuft die Debatte parallel, aber langsamer. Der Datenschutzrat spricht sich seit Jahren gegen die Verwendung der SVNR außerhalb der Sozialversicherung aus; die E-Government-Strategie des Bundes sieht den Verzicht zugunsten bereichsspezifischer Personenkennzeichen vor. In der Praxis bleibt die SVNR das am weitesten verbreitete Identifikationsmerkmal in österreichischen Formularen — Annex S § S.1 dokumentiert das.
Was Österreich hier voraushat
Österreich verfügt mit der bPK-Architektur bereits über das technische Instrument, das die Schweiz für die E-ID erst schaffen musste: eine bereichsspezifische, nicht rückrechenbare Ableitung. Die Aufgabe ist in Österreich nicht die Erfindung des Instruments, sondern seine konsequente Anwendung in den Materiengesetzen, die weiterhin auf die SVNR abstellen.
Der Schweizer Weg — gesetzliche Beschränkung des Abfrageberechtigtenkreises plus öffentliches Anbieterregister mit Zweckbindung — ist für Österreich unmittelbar übertragbar und würde Annex C um einen konkreten Baustein ergänzen.
§ P.6 · KantoneFöderale Fragmentierung im Vergleich.
| Merkmal | Schweiz | Österreich |
|---|---|---|
| Gliedstaaten | 26 Kantone | 9 Bundesländer |
| Gemeinden | rund 2.100 | rund 2.100 |
| Einwohner | rund 9,0 Mio | rund 9,2 Mio |
| Amtssprachen | vier | eine, dazu anerkannte Volksgruppensprachen |
| Digitale Identität | E-ID, Einführung verschoben; Vertrauensinfrastruktur H1 2027 | ID Austria produktiv seit Dez 2023 |
| Wallet | swiyu (staatlich) | ID-Austria-App, eAusweis-App |
| EU-Anbindung | derzeit nicht vorgesehen (Sparmaßnahme) | EUDI-Wallet-Akzeptanz verpflichtend (eIDAS 2.0) |
| Direktdemokratische Legitimation | Referendumsabstimmung 2025 | keine Volksabstimmung zur digitalen Identität |
| Koordinationsgremium | Digitale Verwaltung Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden) | Kooperation BLSG |
Die Schweiz hat bei nahezu identischer Einwohnerzahl und identischer Gemeindezahl fast dreimal so viele Gliedstaaten wie Österreich. Die kantonale Autonomie ist ausgeprägter als die österreichische Landesautonomie, insbesondere im Steuer-, Bildungs- und Gesundheitswesen. Wenn Koordination in der Schweiz gelingt, ist die Behauptung, sie sei in Österreich wegen des Föderalismus unmöglich, schwer zu halten.
Umgekehrt zeigt die Schweiz, dass diese Koordination langsam ist. Von der ersten fedpol-Konzeption 2013 bis zum geplanten Betrieb der Vertrauensinfrastruktur 2027 vergehen vierzehn Jahre, mit einer gescheiterten Volksabstimmung dazwischen. Dieser Zeitraum ist ein realistischer Maßstab für den Aufbau einer nationalen Identitätsinfrastruktur, wenn Legitimation ernst genommen wird.
§ P.7 · LehrenSieben Konsequenzen für Österreich.
Trägerschaft entscheidet über Zustimmung
Rund 64 Prozent Nein zur privat herausgegebenen E-ID, 50,39 Prozent Ja zur staatlichen. Der technische Unterschied war gering, der Vertrauensunterschied groß.
Auch die richtige Lösung findet nur knappe Mehrheiten
Ein Vorsprung von 21.270 Stimmen trägt kein Jahrzehnt Reformarbeit. Die Skepsis gegenüber staatlicher Datenverarbeitung ist real und verschwindet nicht durch technische Qualität.
Kritik der Unterlegenen ernst nehmen zahlt sich aus
Unmittelbar nach dem knappen Ja beauftragte der zuständige Bundesrat das Justizamt, die Hauptkritikpunkte der Gegnerschaft bis zur Einführung soweit möglich umzusetzen. Ergebnis: Beschränkung der AHV-Nummer-Abfrage, öffentliches Anbieterregister, Warnung und Missbrauchsmeldung in der App.
Infrastruktur von Anwendung trennen
Die Schweiz nimmt die Vertrauensinfrastruktur 2027 in Betrieb, obwohl die E-ID selbst noch nicht bereit ist. Andere Nachweise können sie vorher nutzen.
Sicherheit vor Termin ist eine zulässige Entscheidung
Das Bundesamt für Justiz hat den angekündigten Termin aufgegeben, weil neue KI-Fähigkeiten die Anforderungen an Deepfake-Erkennung und Endgerätesicherheit im Ausstellungsprozess verändert haben. Diese Entscheidung wurde offen kommuniziert und begründet.
An Schnittstellen zu sparen ist die teuerste Einsparung
Eine Budgetkürzung von 1,7 Mio Franken führte zum Verzicht auf die Anbindung an internationale E-ID-Systeme, den Back-up-Service des Bundes und die Ausstellung in Drittwallets.
Vierzehn Jahre sind ein realistischer Maßstab
Von der ersten fedpol-Konzeption 2013 bis zum geplanten Infrastrukturbetrieb 2027 vergehen vierzehn Jahre, inklusive einer verlorenen Abstimmung. Österreich hat mit Bürgerkarte, Handy-Signatur und ID Austria einen vergleichbaren Zeitraum hinter sich — mit dem Unterschied, dass das Ergebnis produktiv ist.
§ P.8 · GrenzenWas dieser Vergleich nicht leistet.
Grenze 1 — Direkte Demokratie ist nicht übertragbar
Die Schweizer Referendumsdemokratie erzeugt Legitimationsformen, die es in Österreich in dieser Ausprägung nicht gibt. Volksbefragungen und Volksbegehren nach österreichischem Recht haben andere Rechtsfolgen. Die Aussage „die Bevölkerung hat zugestimmt" ist deshalb nicht eins zu eins übersetzbar.
Grenze 2 — Nicht-EU-Mitgliedschaft verändert die Anreizlage
Die Schweiz unterliegt nicht der eIDAS-2.0-Verordnung. Deshalb kann sie auf die Anbindung an europäische Systeme verzichten. Österreich kann das nicht — was in diesem Punkt die österreichische Position sowohl verpflichtender als auch anschlussfähiger macht.
Grenze 3 — Laufender Prozess mit offenem Datum
Zum Stand dieses Annex ist kein Einführungsdatum für die E-ID bekannt. Die Vertrauensinfrastruktur ist für das erste Halbjahr 2027 angekündigt. Alle Aussagen über den Erfolg des Schweizer Wegs sind vorläufig.
Grenze 4 — Keine kantonale Detailanalyse
Dieses Annex behandelt die Bundesebene. Die 26 kantonalen E-Government-Landschaften sind mindestens so heterogen wie die neun österreichischen Landessysteme aus Annex S § S.4. Ein Detailvergleich wäre eigenständig zu erstellen.
Grenze 5 — Abstimmungsergebnisse haben viele Ursachen
Die Differenz zwischen 2021 und 2025 wird hier primär auf die Trägerschaft zurückgeführt. Das ist die von Beobachtern verbreitet genannte Hauptursache, aber es wirkten weitere Faktoren: veränderte Zusammensetzung der Abstimmungsempfehlungen, veränderte Digitalisierungserfahrung nach der Pandemie, unterschiedliche Kampagnenlagen. Ein einzelner Kausalfaktor ist aus einem Abstimmungsergebnis nicht sauber isolierbar.
Grenze 6 — Kostenvergleich nur eingeschränkt möglich
Die 182 Mio Franken betreffen Vertrauensinfrastruktur, E-ID-Ausgabe und Pilotprojekte — nicht die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren insgesamt. Ein Vergleich mit den 1,9 bis 3,1 Mrd Euro aus Annex G wäre unzulässig, weil beide Zahlen unterschiedliche Leistungsumfänge abbilden.