ANNEX P · Schweiz — E-ID, Vertrauensinfrastruktur, Kantone Digitales Amt Österreich · v1.0 · September 2026
Annex P · DACH-Vergleich Teil 2 · v1.0 · September 2026

Die Schweiz hat
darüber abgestimmt.

2021 lehnte das Schweizer Stimmvolk eine E-ID ab, die von privaten Unternehmen herausgegeben worden wäre — mit rund zwei Dritteln Nein. 2025 nahm es die staatliche E-ID an, mit 50,39 Prozent und einem Vorsprung von 21.270 Stimmen. 2026 verschob der Bund die Einführung, weil neue Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz zusätzliche Sicherheitsanforderungen an den Ausstellungsprozess stellen. Kein anderes europäisches Land hat die Legitimationsfrage der digitalen Identität so unmittelbar beantwortet — und keines zeigt so deutlich, wie schmal die Mehrheit dafür ist.

Annex
P — Schweiz
Funktion
DACH-Anschluss, Ausbaustufe 4 (Annex I)
Adressaten
Reformplanung, Datenschutzbehörde, Klubsekretariate
Lesezeit
~ 30 Min
Stand
September 2026
Lizenz
CC BY-SA 4.0

§ P.0 · VorbemerkungWarum der Blick in die Schweiz.

Weil die Schweiz als einziges vergleichbares Land die Frage der digitalen Identität dem Stimmvolk vorgelegt hat — zweimal.

Annex N zeigt, was gelungene Digitalisierung leisten kann. Annex O zeigt, woran sie in einem föderalen Staat scheitert. Annex P zeigt etwas Drittes: was passiert, wenn die Bevölkerung direkt entscheidet.

Für dieses Konzept ist das aus zwei Gründen zentral:

Abstimmung 2021
Nein
Rund zwei Drittel Ablehnung. Die E-ID wäre von privaten Firmen herausgegeben worden.
Abstimmung 2025
50,39 %
Ja zum E-ID-Gesetz am 28. September 2025. Staatliche Herausgabe durch fedpol.
Vorsprung
21.270
Stimmen, um die die Ja- die Nein-Stimmen übertrafen.
Kosten 2023–2028
182 Mio
Franken für Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, Ausgabe der E-ID und Pilotprojekte. Ab 2029 rund 25 Mio Franken pro Jahr.

§ P.1 · Zwei Abstimmungen2021 und 2025.

ab 2013

Erstes Konzept durch fedpol

Das Bundesamt für Polizei erarbeitet ein erstes Konzept für eine rein staatliche E-ID und schickt es 2015 in eine breite Konsultation.

März 2021

Erste Abstimmung: deutliches Nein

Das Stimmvolk lehnt die vorgeschlagene E-ID mit fast zwei Dritteln Nein-Stimmen ab. Wichtigster Ablehnungsgrund: Der Bund wollte die Herausgabe an private Firmen delegieren.

2023–2025

Neuer Gesetzesentwurf, staatliche Trägerschaft

Das Parlament arbeitet ein neues Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis aus. Der Bund gibt die E-ID selbst heraus und betreibt die technische Infrastruktur. Gegen das Gesetz wird das Referendum ergriffen.

Mai 2024

Pilotversuch in Appenzell Ausserrhoden

Der Bund testet die neue E-ID in einem kantonalen Pilotprojekt.

28. September 2025

Zweite Abstimmung: knappes Ja

Das E-ID-Gesetz wird mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Vorsprung beträgt 21.270 Stimmen. Unmittelbar nach dem Entscheid beauftragt Bundesrat Beat Jans das Bundesamt für Justiz, die Hauptkritikpunkte der Gegnerinnen und Gegner bis zur Einführung soweit möglich umzusetzen.

Herbst 2025

Abstimmungsbeschwerden

Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll und vier weitere Personen reichen in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung ein, unter anderem wegen einer Zuwendung der Swisscom von 30.000 Franken an ein privates Abstimmungskomitee.

25. Februar 2026

Bundesrat beschließt zusätzliche Maßnahmen

Zur Stärkung der Akzeptanz werden Anpassungen bei Datenschutz, Transparenz und Sicherheit vorgesehen: Die AHV-Nummer darf nur von gesetzlich berechtigten Anbieterinnen abgefragt werden; Anbieter müssen ihre Datenabfragen samt Zweck vorab in einem öffentlichen Register des Bundes hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder werden zu viele Daten verlangt, erhalten Nutzende in der App eine Warnung und können Missbrauch melden.

21. April 2026

Bundesgericht: keine Wiederholung

Das Bundesgericht tritt auf die verspätet erhobenen Beschwerden nicht ein. Die Abstimmung muss nicht wiederholt werden.

30. Juni 2026

Verschiebung der Einführung

Das Bundesamt für Justiz gibt bekannt, dass sich die Einführung der E-ID verzögert. Die Vertrauensinfrastruktur soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen; ein konkretes Datum für die E-ID selbst wird nicht genannt.

Quellen: admin.ch, Abstimmungen 28.09.2025 · ejpd.admin.ch, Medienmitteilungen 25.02.2026 und 30.06.2026 · eid.admin.ch · SRF, swissinfo.ch, watson.ch und NZZ zur Verschiebung, Juni 2026 · Wikipedia „Elektronische Identität (Schweiz)" mit Quellenapparat

§ P.2 · Der UnterschiedWas sich zwischen den Abstimmungen änderte.

Die Technik war beide Male ähnlich. Die Trägerschaft war es nicht.

MerkmalVorlage 2021Vorlage 2025
Herausgabeprivate Anbieter, staatlich zertifiziertBund (fedpol)
Betrieb der InfrastrukturprivatwirtschaftlichBundesamt für Informatik und Telekommunikation, zwei unabhängige Standorte des Bundes
Datenhaltungbei privaten IdentitätsprovidernRechenzentren in der Schweiz, staatlich betrieben
Nutzungfreiwilligfreiwillig, kostenlos
Datensparsamkeitvorgesehenvorgesehen, mit Anzeige der angefragten Daten vor Weitergabe
Ergebnisrund 64 % Nein50,39 % Ja

Was daraus folgt

Zwischen den beiden Vorlagen liegt eine Zustimmungsdifferenz von rund 15 Prozentpunkten. Der wesentliche Unterschied ist die Trägerschaft. Damit liegt ein seltener quasi-experimenteller Befund vor:

Die Bevölkerung akzeptiert eine staatliche digitale Identität eher als eine privat betriebene. Aber auch die staatliche Variante erreicht nur eine hauchdünne Mehrheit.

Beide Hälften dieses Satzes sind für Österreich relevant. Die erste stützt die Entscheidung von Annex F § F.6, US-Hyperscaler und proprietäre Cloud-Anbieter für hoheitliche Kernfunktionen auszuschließen und die Infrastruktur in öffentlicher Hand zu halten. Die zweite mahnt, dass diese Entscheidung allein noch keine Zustimmung erzeugt.

Bemerkenswert ist auch die Einordnung, die in der Schweizer Berichterstattung nach dem Abstimmungssonntag verbreitet vorgenommen wurde: Ein Ja mit 50,4 Prozent gilt dort als schwaches Signal für weitere Digitalisierungsvorhaben. Eine Mehrheit von 21.270 Stimmen ist eine Mehrheit — aber keine, auf die sich ein Jahrzehnt Reformarbeit stützen lässt, ohne fortlaufend um Vertrauen zu werben.

§ P.3 · VerschiebungWarum die E-ID später kommt.

Der Bund hat 2026 entschieden, Sicherheit höher zu gewichten als den angekündigten Termin. Das ist ungewöhnlich genug, um es festzuhalten.

Ursprünglich war die Lancierung der E-ID für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen, zeitweise war der 1. Dezember 2026 im Gespräch. Am 30. Juni 2026 gab das Bundesamt für Justiz bekannt, dass sich die Einführung verzögert. Die Begründung:

Die Vertrauensinfrastruktur soll unabhängig davon im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Das E-ID-Gesetz tritt zu diesem Zeitpunkt zumindest teilweise in Kraft. Ab dann können Bund, Kantone, Gemeinden und Private die Infrastruktur nutzen, um elektronische Nachweise auszustellen — etwa den elektronischen Führerausweis, den Lernfahrausweis, Wohnsitzbescheinigungen oder Mitgliederausweise.

Die Trennung von Infrastruktur und Ausweis

Diese Entkopplung ist der methodisch interessanteste Teil der Schweizer Entscheidung. Die Infrastruktur geht in Betrieb, auch wenn der prominenteste Anwendungsfall — die E-ID selbst — noch nicht bereit ist. Andere Nachweise können die Infrastruktur nutzen, bevor die E-ID existiert.

Das entspricht exakt der Schichtenlogik aus Annex F: Die Identitäts- und Nachweisschicht ist von den Fachverfahren getrennt und kann unabhängig von einzelnen Anwendungen produktiv gehen. Wer diese Trennung nicht anlegt, muss bei jeder Verzögerung eines Anwendungsfalls das Gesamtprojekt anhalten.

Quellen: ejpd.admin.ch, Medienmitteilung 30.06.2026 „Neuer Zeitplan für die Einführung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur" · eid.admin.ch, 25.06.2026 · NZZ 17.06.2026 · SRF, swissinfo.ch, watson.ch, 30.06.2026

§ P.4 · Bausteineswiyu, Vertrauens­infrastruktur, Kosten.

swiyu

swiyu ist die staatliche Wallet-App, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise verwaltet werden. Sie läuft seit über einem Jahr in einer öffentlichen Testumgebung; eine sogenannte Beta-ID kann zu Probezwecken hinzugefügt werden. In der App lässt sich prüfen, ob eine Behörde oder ein Unternehmen als vertrauenswürdig registriert ist. Vor der Weitergabe persönlicher Daten wird angezeigt, welche Informationen abgefragt werden.

Der Vergleich zur österreichischen Lage ist aufschlussreich: Österreich hat mit ID Austria und der eAusweis-App bereits produktive Systeme mit 4,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzern, die Schweiz startet erst. Umgekehrt hat die Schweiz von Beginn an ein Anbieterregister mit Zweckbindung und Missbrauchsmeldung vorgesehen — ein Transparenzmechanismus, der in Österreich in dieser Form nicht existiert und der Annex C § R01 und Annex F § F.5 nahesteht.

Vertrauensinfrastruktur

Die Infrastruktur wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation an zwei voneinander unabhängigen Standorten des Bundes betrieben. Sie ist der Unterbau für alle elektronischen Nachweise, nicht nur für die E-ID.

Kosten und Sparmaßnahmen

PositionBetragZeitraum
Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, Ausgabe der E-ID, Pilotprojekterund 182 Mio CHF2023–2028
Betriebskostenrund 25 Mio CHF pro Jahrab 2029
Budgetkürzung durch das Parlament1,7 Mio CHFfür 2026

Der Bundesrat hielt im Februar 2026 fest, dass die Sparmaßnahmen keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Verzichtet werden musste hingegen auf geplante Weiterentwicklungen, namentlich auf die Anbindung an internationale E-ID-Systeme, einen Back-up-Service des Bundes und die Ausstellung der E-ID in Drittwallets.

Dieser Punkt verdient Aufmerksamkeit. Der Verzicht auf die internationale Anbindung bedeutet, dass die Schweizer E-ID vorerst nicht mit dem EUDI-Wallet der EU zusammenspielt. Für einen Nicht-EU-Staat mit intensiver Grenzverflechtung ist das eine erhebliche Folge einer vergleichsweise kleinen Einsparung.

Eine Einsparung von 1,7 Millionen Franken kostet die Anbindung an das europäische Identitätssystem. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine Priorisierung — deren Preis erst später sichtbar wird.

Für die österreichische Kostenrechnung in Annex G und die Sensitivitätsanalyse in Annex L ist das ein konkretes Anschauungsbeispiel: Kürzungen an Schnittstellen und Interoperabilität sind die teuersten Einsparungen, weil sie die Anschlussfähigkeit des Gesamtsystems beschädigen und später mit einem Vielfachen nachgeholt werden müssen.

§ P.5 · AHV-NummerDie Schweizer Parallele zur SVNR.

Beide Länder haben dieselbe Altlast: eine Sozialversicherungsnummer, die zum faktischen Personenkennzeichen geworden ist.

Die AHV-Nummer wurde 2008 neu gefasst und enthält seither keine personenbezogenen Merkmale mehr — anders als die österreichische SVNR, deren letzte sechs Stellen das Geburtsdatum enthalten. Trotzdem stellt sich in beiden Ländern dieselbe Frage: Darf eine Nummer, die primär der Sozialversicherung dient, in anderen Bereichen als Identifikator verwendet werden?

In der Schweiz wurde diese Frage im Zuge der E-ID-Einführung akut. Kritisiert wurde die Einsehbarkeit der AHV-Nummer im Ausstellungs- und Nutzungsprozess. Der Bundesrat beschloss daraufhin im Februar 2026: Nach Einführung der E-ID soll die AHV-Nummer nur noch von gesetzlich berechtigten Anbieterinnen abgefragt werden können.

In Österreich verläuft die Debatte parallel, aber langsamer. Der Datenschutzrat spricht sich seit Jahren gegen die Verwendung der SVNR außerhalb der Sozialversicherung aus; die E-Government-Strategie des Bundes sieht den Verzicht zugunsten bereichsspezifischer Personenkennzeichen vor. In der Praxis bleibt die SVNR das am weitesten verbreitete Identifikationsmerkmal in österreichischen Formularen — Annex S § S.1 dokumentiert das.

Was Österreich hier voraushat

Österreich verfügt mit der bPK-Architektur bereits über das technische Instrument, das die Schweiz für die E-ID erst schaffen musste: eine bereichsspezifische, nicht rückrechenbare Ableitung. Die Aufgabe ist in Österreich nicht die Erfindung des Instruments, sondern seine konsequente Anwendung in den Materiengesetzen, die weiterhin auf die SVNR abstellen.

Der Schweizer Weg — gesetzliche Beschränkung des Abfrageberechtigtenkreises plus öffentliches Anbieterregister mit Zweckbindung — ist für Österreich unmittelbar übertragbar und würde Annex C um einen konkreten Baustein ergänzen.

§ P.6 · KantoneFöderale Fragmentierung im Vergleich.

MerkmalSchweizÖsterreich
Gliedstaaten26 Kantone9 Bundesländer
Gemeindenrund 2.100rund 2.100
Einwohnerrund 9,0 Miorund 9,2 Mio
Amtssprachenviereine, dazu anerkannte Volksgruppensprachen
Digitale IdentitätE-ID, Einführung verschoben; Vertrauensinfrastruktur H1 2027ID Austria produktiv seit Dez 2023
Walletswiyu (staatlich)ID-Austria-App, eAusweis-App
EU-Anbindungderzeit nicht vorgesehen (Sparmaßnahme)EUDI-Wallet-Akzeptanz verpflichtend (eIDAS 2.0)
Direktdemokratische LegitimationReferendumsabstimmung 2025keine Volksabstimmung zur digitalen Identität
KoordinationsgremiumDigitale Verwaltung Schweiz (Bund, Kantone, Gemeinden)Kooperation BLSG

Die Schweiz hat bei nahezu identischer Einwohnerzahl und identischer Gemeindezahl fast dreimal so viele Gliedstaaten wie Österreich. Die kantonale Autonomie ist ausgeprägter als die österreichische Landesautonomie, insbesondere im Steuer-, Bildungs- und Gesundheitswesen. Wenn Koordination in der Schweiz gelingt, ist die Behauptung, sie sei in Österreich wegen des Föderalismus unmöglich, schwer zu halten.

Umgekehrt zeigt die Schweiz, dass diese Koordination langsam ist. Von der ersten fedpol-Konzeption 2013 bis zum geplanten Betrieb der Vertrauensinfrastruktur 2027 vergehen vierzehn Jahre, mit einer gescheiterten Volksabstimmung dazwischen. Dieser Zeitraum ist ein realistischer Maßstab für den Aufbau einer nationalen Identitätsinfrastruktur, wenn Legitimation ernst genommen wird.

§ P.7 · LehrenSieben Konsequenzen für Österreich.

Lehre 1

Trägerschaft entscheidet über Zustimmung

Rund 64 Prozent Nein zur privat herausgegebenen E-ID, 50,39 Prozent Ja zur staatlichen. Der technische Unterschied war gering, der Vertrauensunterschied groß.

Konsequenz: Annex F § F.6 hält daran fest, dass hoheitliche Kernfunktionen in öffentlicher Hand und auf offener Software laufen. Das ist keine ideologische, sondern eine empirisch gestützte Position.
Lehre 2

Auch die richtige Lösung findet nur knappe Mehrheiten

Ein Vorsprung von 21.270 Stimmen trägt kein Jahrzehnt Reformarbeit. Die Skepsis gegenüber staatlicher Datenverarbeitung ist real und verschwindet nicht durch technische Qualität.

Konsequenz: Die Charta in Annex C ist kein Beiwerk, sondern die Zustimmungsbedingung. Wer Rechte auf Erklärung, Offline-Pfad und Protokolleinsicht als verzichtbar behandelt, verliert die Mehrheit, bevor die Technik fertig ist.
Lehre 3

Kritik der Unterlegenen ernst nehmen zahlt sich aus

Unmittelbar nach dem knappen Ja beauftragte der zuständige Bundesrat das Justizamt, die Hauptkritikpunkte der Gegnerschaft bis zur Einführung soweit möglich umzusetzen. Ergebnis: Beschränkung der AHV-Nummer-Abfrage, öffentliches Anbieterregister, Warnung und Missbrauchsmeldung in der App.

Konsequenz: Nach einem knappen Beschluss ist die Umsetzung der Gegenargumente kein Zeichen von Schwäche, sondern die günstigste verfügbare Vertrauensinvestition.
Lehre 4

Infrastruktur von Anwendung trennen

Die Schweiz nimmt die Vertrauensinfrastruktur 2027 in Betrieb, obwohl die E-ID selbst noch nicht bereit ist. Andere Nachweise können sie vorher nutzen.

Konsequenz: Bestätigt die Schichtentrennung aus Annex F. Eine Verzögerung im Fachverfahren darf die Basisschicht nicht blockieren — und umgekehrt.
Lehre 5

Sicherheit vor Termin ist eine zulässige Entscheidung

Das Bundesamt für Justiz hat den angekündigten Termin aufgegeben, weil neue KI-Fähigkeiten die Anforderungen an Deepfake-Erkennung und Endgerätesicherheit im Ausstellungsprozess verändert haben. Diese Entscheidung wurde offen kommuniziert und begründet.

Konsequenz: Annex J § J.8 sieht Abbruch- und Verschiebungsbedingungen vor. Eine begründete Verschiebung ist kein Scheitern des Pilots, sondern seine bestimmungsgemäße Funktion.
Lehre 6

An Schnittstellen zu sparen ist die teuerste Einsparung

Eine Budgetkürzung von 1,7 Mio Franken führte zum Verzicht auf die Anbindung an internationale E-ID-Systeme, den Back-up-Service des Bundes und die Ausstellung in Drittwallets.

Konsequenz: In der Sensitivitätsanalyse (Annex L) sind Interoperabilitäts- und Schnittstellenkosten als nicht kürzbare Position zu führen. Für Österreich ist die EUDI-Anbindung ohnehin nicht optional, sondern nach eIDAS 2.0 verpflichtend.
Lehre 7

Vierzehn Jahre sind ein realistischer Maßstab

Von der ersten fedpol-Konzeption 2013 bis zum geplanten Infrastrukturbetrieb 2027 vergehen vierzehn Jahre, inklusive einer verlorenen Abstimmung. Österreich hat mit Bürgerkarte, Handy-Signatur und ID Austria einen vergleichbaren Zeitraum hinter sich — mit dem Unterschied, dass das Ergebnis produktiv ist.

Konsequenz: Die 7- bis 10-Jahres-Perspektive aus Annex G ist im internationalen Vergleich nicht pessimistisch, sondern realistisch. Wer kürzere Zeiträume verspricht, sollte erklären, welchen Schritt er auslässt.

§ P.8 · GrenzenWas dieser Vergleich nicht leistet.

Grenze 1 — Direkte Demokratie ist nicht übertragbar

Die Schweizer Referendumsdemokratie erzeugt Legitimationsformen, die es in Österreich in dieser Ausprägung nicht gibt. Volksbefragungen und Volksbegehren nach österreichischem Recht haben andere Rechtsfolgen. Die Aussage „die Bevölkerung hat zugestimmt" ist deshalb nicht eins zu eins übersetzbar.

Grenze 2 — Nicht-EU-Mitgliedschaft verändert die Anreizlage

Die Schweiz unterliegt nicht der eIDAS-2.0-Verordnung. Deshalb kann sie auf die Anbindung an europäische Systeme verzichten. Österreich kann das nicht — was in diesem Punkt die österreichische Position sowohl verpflichtender als auch anschlussfähiger macht.

Grenze 3 — Laufender Prozess mit offenem Datum

Zum Stand dieses Annex ist kein Einführungsdatum für die E-ID bekannt. Die Vertrauensinfrastruktur ist für das erste Halbjahr 2027 angekündigt. Alle Aussagen über den Erfolg des Schweizer Wegs sind vorläufig.

Grenze 4 — Keine kantonale Detailanalyse

Dieses Annex behandelt die Bundesebene. Die 26 kantonalen E-Government-Landschaften sind mindestens so heterogen wie die neun österreichischen Landessysteme aus Annex S § S.4. Ein Detailvergleich wäre eigenständig zu erstellen.

Grenze 5 — Abstimmungsergebnisse haben viele Ursachen

Die Differenz zwischen 2021 und 2025 wird hier primär auf die Trägerschaft zurückgeführt. Das ist die von Beobachtern verbreitet genannte Hauptursache, aber es wirkten weitere Faktoren: veränderte Zusammensetzung der Abstimmungsempfehlungen, veränderte Digitalisierungserfahrung nach der Pandemie, unterschiedliche Kampagnenlagen. Ein einzelner Kausalfaktor ist aus einem Abstimmungsergebnis nicht sauber isolierbar.

Grenze 6 — Kostenvergleich nur eingeschränkt möglich

Die 182 Mio Franken betreffen Vertrauensinfrastruktur, E-ID-Ausgabe und Pilotprojekte — nicht die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren insgesamt. Ein Vergleich mit den 1,9 bis 3,1 Mrd Euro aus Annex G wäre unzulässig, weil beide Zahlen unterschiedliche Leistungsumfänge abbilden.