Jede Institution kocht
ihren eigenen Kaffee.
Österreich hat eine der besten E-Government-Rechtsgrundlagen Europas (E-GovG 2004, ff.) und mit ID Austria seit Ende 2023 ein produktives nationales digitales Identitätssystem. Trotzdem trägt jede natürliche Person über 30 Kennungen. Trotzdem muss sie bis zu 50 verschiedene Portale und Logins kennen. Trotzdem betreibt jedes Bundesland ein eigenes E-Government-Ökosystem, jede Sozialversicherung ihre eigene App, jede Behörde ihr eigenes Formularserver-System. Dieses Annex inventarisiert die Fragmentierung — als Grundlage für ihre systematische Konsolidierung.
§ S.0 · VorbemerkungWas „Fragmentierung" hier bedeutet.
Nicht: „Österreich hat keine Digitalisierung." Sondern: „Österreich hat mehrere Digitalisierungen nebeneinander, die einander nur teilweise kennen."
Diese Inventur macht drei Fragmentierungs-Ebenen sichtbar, die im politischen Diskurs oft verwechselt werden:
- Kennungs-Fragmentierung. Wie viele verschiedene Nummern trägt eine Person, weil jeder Verwaltungsbereich sein eigenes Ableitungs- oder Registrierungssystem betreibt.
- Login-Fragmentierung. Wie viele verschiedene Anmeldewege (Zugangskennungen, Signaturverfahren, App-Registrierungen) sind aktiv, obwohl sie technisch konsolidiert werden könnten.
- Portal-Fragmentierung. Wie viele separate Web-Oberflächen und Apps müssen aufgesucht werden, um die volle Bandbreite an Verwaltungsinteraktionen abzuwickeln.
Diese drei Ebenen entstehen aus unterschiedlichen Gründen und lassen sich unterschiedlich lösen. Sie in einem Atemzug zu vermengen, verhindert präzise Diskussion. Die Trennung ist die erste Voraussetzung für gezielte Konsolidierung.
Diese Inventur ist bewusst neutral gehalten. Sie kritisiert keine einzelne Institution und keine einzelne Wahl in der Vergangenheit. Jeder der hier dokumentierten Bausteine ist in seinem eigenen Kontext legitim entstanden — als Antwort auf eine konkrete Anforderung, in einem konkreten Zuständigkeitsrahmen, mit einem konkreten Budget. Das Problem ist nicht die Existenz der einzelnen Bausteine, sondern das Fehlen einer Konsolidierungs-Instanz mit Durchgriff.
Die Fragmentierung ist keine Folge von Inkompetenz. Sie ist die Folge von Zuständigkeitsgrenzen, die schneller entstehen als sie überwunden werden.
Die vier zentralen Zahlen
§ S.1 · Kennungs-LandschaftÜber 30 Personennummern.
Das E-Government-Gesetz von 2004 hat mit der bPK-Architektur ein datenschutzrechtlich fortschrittliches System geschaffen — und damit gleichzeitig die Fragmentierung institutionalisiert.
Die österreichische Kennungs-Architektur folgt einem konsequenten Prinzip: keine übergreifende Personenkennung, sondern für jeden Verwaltungsbereich eine eigene, kryptographisch abgeleitete Kennung. Das schützt vor bereichsübergreifender Zusammenführung von Daten — und produziert die Fragmentierung, die diese Inventur beschreibt.
Zentrale technische Kennungen
Zentrales Melderegister-Zahl (ZMR-Zahl)
Eindeutige Nummer für jede in Österreich meldepflichtige Person im Zentralen Melderegister (§ 16 MeldeG). Verwaltet vom Bundesministerium für Inneres. Grundlage aller weiteren Ableitungen.
Stammzahl (§ 6 E-GovG)
Kryptographische Ableitung der ZMR-Zahl. Nur bei der Stammzahlenregisterbehörde (Bundeskanzleramt, operativ BMI) rückrechenbar. Darf von Behörden nicht dauerhaft im Klartext gespeichert werden. Wird zur Bildung aller bPK verwendet.
Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK)
Für jeden Verwaltungsbereich eine eigene kryptographische Ableitung aus der Stammzahl. Nach der E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung (BGBl. II Nr. 289/2004) existieren rund 25 aktive Bereichskürzel — jeweils eigenes bPK pro Person und Bereich. Häufig verwendete Bereiche: SA (Sozialversicherung/Arbeit), FN (Finanzen), BF (Bildung/Forschung), GH (Gesundheit), ZP (Zivil- und Personenrecht), SV (Steuern und Verwaltung), VR (Vereine), WT (Wirtschaftstreuhänder), GS (Gebühren/Sonstige) u. v. a.
Ergebnis: Eine Person hat für Finanzamt, Sozialversicherung, Schule, Standesamt und Vereinsregister jeweils eine andere Kennung. Zusammenführung ist absichtlich nur mit Verwaltungsaufwand möglich (vbPK).
Sozialversicherungsnummer (SVNR)
10-stellige Nummer (§ 31 Abs. 4 Z 1 ASVG). Seit ihrer Einführung faktisches „Personenkennzeichen", obwohl datenschutzrechtlich problematisch. Der Datenschutzrat empfiehlt seit 2010 den Verzicht auf die SVNR außerhalb des Sozialversicherungsbereichs, in der Praxis bleibt sie das am weitesten verbreitete Identifikationsmerkmal in österreichischen Formularen.
Steuerliche und wirtschaftliche Kennungen
Steuernummer (StNr)
Vom Finanzamt vergebene Nummer für natürliche und juristische Personen mit steuerlicher Anknüpfung. Eigenständige Kennung, nicht identisch mit SVNR oder bPK. Wird in FinanzOnline sichtbar und für alle steuerlichen Verfahren verwendet.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
Format ATU + 8 Ziffern. Wird bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen vergeben und für innergemeinschaftliche Lieferungen verwendet. Eigene Nummer neben Steuernummer und Firmenbuchnummer.
Firmenbuchnummer (FBN)
Vom zuständigen Firmenbuchgericht vergebene Nummer für protokollierte Unternehmen. Format: mehrstellige Zahl mit Prüfbuchstabe. Eigene Kennung, unabhängig von UID oder Steuernummer.
Global Location Number (GLN)
13-stellige internationale Standort-Kennung, die im österreichischen e-Rechnungs-Verkehr (an Bundesdienststellen verpflichtend) benötigt wird. Eigene Nummer, muss separat beantragt werden.
Zentrales Vereinsregister-Nummer (ZVR-Zahl)
9-stellige Nummer für jeden Verein. Vom Bundesministerium für Inneres verwaltet. Für Vereinsfunktionäre relevante zusätzliche Kennung neben ihrer eigenen SVNR/bPK.
Personen-Dokumenten-Kennungen
Reisepass-Nummer
Format „P" + 7 Ziffern. Wird bei jeder Neuausstellung neu vergeben. Nicht personenbezogen konstant.
Personalausweis-Nummer
Ähnlich der Reisepass-Nummer, aber getrenntes Vergabesystem. Wird bei Neuausstellung neu vergeben.
Führerschein-Nummer
Vom Zentralen Führerscheinregister (BMI) vergebene Nummer. Auf Führerschein-Karte und im digitalen Führerschein (eAusweis-App via ID Austria) verwendet.
Fahrzeug-Zulassungsnummer
Kfz-Kennzeichen und interne Zulassungs-Registrierungsnummer. Getrenntes System, verwaltet über die Zulassungsstellen der jeweiligen Versicherer.
Gesundheits-, Bildungs- und Sonstige Kennungen
e-card-Nummer und Kartenfolgenummer
10-stellige e-card-Nummer plus laufende Kartenfolgenummer. Bei jeder Neuausstellung ändert sich die Folgenummer. Für ELGA (elektronische Gesundheitsakte) zusätzlich eigene Nutzerkennung, obwohl auf ID Austria basierend.
ELGA-Widerspruch-Kennung
ELGA nutzt intern das bPK-GH (Gesundheit) für die Zuordnung. Für Widerspruchsverwaltung existiert ein eigener Portal-Zugang und eigenes Nutzerkonto.
Universitäts-Matrikelnummer
Von jeder Universität separat vergebene 7-stellige Nummer. Wer an mehreren Universitäten studiert oder studierte, hat mehrere Matrikelnummern. Zusätzlich existiert die Studierendensozialversicherungs-Zuordnung, die eigene ID-Struktur nutzt.
bPK Bildung/Forschung (bPK-BF)
Für die Bildungsdokumentation (Schulwesen, Universitäten) wurde ab 2020 die schrittweise Ablöse der SVNR durch bPK-BF beschlossen. Umsetzung läuft, aber uneinheitlich zwischen Bundesschulen, Landesschulen, Universitäten, Erwachsenenbildung.
Geschäftszahlen der Behörden
Jede Behörde vergibt für ihre Verfahren eigene Geschäftszahlen mit eigener Struktur. Bei einem Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), beim BFG (Bundesfinanzgericht) und beim VwGH bekommt derselbe Sachverhalt drei verschiedene Geschäftszahlen.
Dienstgeberkontonummer (DGKN)
Von der ÖGK vergebene Nummer für Dienstgeber, unter der die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden. Bei Wechsel der Rechtsform oder Zusammenlegung entstehen neue DGKN.
Was ergibt die Zählung
Wer alle strukturell möglichen Kennungen aufzählt, kommt für eine erwachsene, erwerbstätige, in Österreich meldepflichtige Person mit KFZ und Krankenversicherung auf mindestens:
| Kategorie | Anzahl typische Kennungen |
|---|---|
| Basis-Register (ZMR, Stammzahl) | 2 |
| bPK je Verwaltungsbereich (aktiv genutzt) | 10–15 |
| Steuer- und wirtschaftliche Kennungen | 2–4 |
| Sozialversicherungs-Kennungen (SVNR, e-card, Folge) | 3 |
| Dokumenten-Kennungen (Pass, Ausweis, Führerschein, Kfz) | 4 |
| Bildungs-Kennungen (Matrikel, bPK-BF, ggf. mehrere Unis) | 2–5 |
| Sonstige (GZ, Vereinsregister, Behörden-interne) | 5–10 |
| Summe strukturell möglich | 28–43 |
Für eine durchschnittliche erwachsene Person liegt die reale Zahl bei etwa 30. Für eine Person mit Selbständigkeit, mehreren Universitätsabschlüssen, Vereinstätigkeit und mehreren Kfz kann sie 45+ erreichen.
§ S.2 · Login-LandschaftÜber 50 separate Zugänge.
Die Kennungen sind das Eine — die Zugangsverfahren sind das Andere. Nicht jede Kennung entspricht einem Login. Aber die Login-Fragmentierung ist mindestens so hoch wie die Kennungs-Fragmentierung, und sie ist für die Alltagswahrnehmung entscheidender.
Zentrale nationale Login-Systeme
ID Austria
Nationales digitales Identitätssystem, seit 5. Dezember 2023 als Nachfolger der Handy-Signatur produktiv. Stand Dezember 2025: rund 4,8 Mio Nutzer:innen. Zwei Ausbaustufen: Basisfunktion (Sozialversicherungs-Anmeldung) und Vollversion (Behördengang erforderlich). Rund 2/3 der 2.100 Gemeinden fungieren als Registrierungsstellen. Ermöglicht Zugang zu „über 400 Diensten" nach BMF-Angabe (2023).
Handy-Signatur (Legacy, migriert)
Vor-System der ID Austria, seit 5. Dezember 2023 abgelöst. Zum Zeitpunkt der Ablöse aktive Kennungen: 3 Mio+. Migration lief automatisiert. Historisch relevant, weil viele Verfahren und Portale seit über 15 Jahren auf Handy-Signatur ausgelegt waren.
Bürgerkarten-Funktion (e-card, Chipkarte)
Auf e-card oder Chip-Ausweisen aktivierbare Bürgerkartenfunktion. Konzeptionell die älteste Ausprägung des staatlichen elektronischen Identitätsnachweises, technologisch überholt, aber juristisch weiter vorgesehen.
EU-Login
Alternative Authentifizierungsmöglichkeit an österreichischen Portalen (FinanzOnline, USP), gesetzlich vorgesehen. Nutzt EU-Kommissions-Infrastruktur, nicht identisch mit ID Austria.
EUDI-Wallet (2026)
Aus eIDAS 2.0 (Verordnung (EU) 2024/1183) resultierendes zusätzliches Wallet-Verfahren. Österreich muss bis Ende 2026 Akzeptanz der EUDI-Wallet sicherstellen. Damit tritt ein weiteres nationales/EU-weites Login-System hinzu, das mit ID Austria interoperieren muss.
Portal-eigene Login-Verfahren
FinanzOnline-Kennung
Eigenes Zugangsverfahren mit Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und PIN. Seit 1. Oktober 2025 verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung. Weiterhin parallel zur ID Austria nutzbar; USP-Login mit FinanzOnline-Kennung wird ausgephast, ohne datiertes Enddatum.
USP-Zugangskennung (dreiteilig)
Dreiteilige Kennung für Unternehmensserviceportal. Verwaltet über USP-Administrator-Rolle je Unternehmen. Für Einzelunternehmen und Einpersonengesellschaften anders geregelt als für größere Rechtsformen. Login mit ID Austria möglich, aber USP-eigene Kennung bleibt parallel bestehen.
MeineSV-Zugang
Sozialversicherungsportal für Versicherungsdaten. Zugang mit ID Austria oder (historisch) Bürgerkarte/Handy-Signatur. Eigenes Portal-Konto neben ID Austria.
Meine ÖGK
Eigenes Portal + App der Österreichischen Gesundheitskasse. Nur für ÖGK-Versicherte. Login mit ID Austria. Bietet einige Services, die in MeineSV nicht enthalten sind (z. B. Rezeptgebühren-Konto, ÖGK-spezifische Anträge).
MeineBVAEB
Eigenes Portal + App der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Für BVAEB-Versicherte (öffentlicher Dienst, ÖBB, u. a.). Wieder eigenes Login-Konto.
svsGO
Eigenes Portal + App der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Für Selbständige, Gewerbetreibende, Bauern. Wieder eigenes Login-Konto, das parallel zu MeineSV existiert.
ELGA-Portal
Elektronische Gesundheitsakte. Zugang über ID Austria, aber eigenes Portal (gesundheit.gv.at/elga-portal) mit eigenen Berechtigungen. Widerspruchsverwaltung separat.
ELDA (elektronischer Datenaustausch mit Sozialversicherung)
Für Dienstgeber, Steuerberater und Sozialversicherungsdienstleister. Eigenes System der Sozialversicherung, eigene Berechtigungsverwaltung. Zugang seit ID-Austria-Migration nur mit ID Austria möglich, aber ELDA-eigene Berechtigungen bleiben.
WEBEKU (Beitragskonto Sozialversicherung)
Dienstgeber-Zugang zum Beitragskonto der ÖGK. Eigenes Portal, eigene Berechtigungen für Dienstgeber und deren Vertreter.
eAMS-Konto
Portal des Arbeitsmarktservice. Für Arbeitsuchende (Meldung, Statusprüfung), Dienstgeber (Stellenangebote, Kurzarbeit), Kursanbieter. Getrennte Berechtigungen. Zugang über ID Austria.
Elektronische Zustellung („MeinPostkorb")
Zentrale Zustellung behördlicher Schriftstücke. Für Unternehmen seit einigen Jahren verpflichtend. Eigenes Portal-System, das über ID Austria angesteuert wird, aber e-Zustellungs-Registrierung ist zusätzlich erforderlich.
Weitere Login-Systeme im Verwaltungs- und halb-öffentlichen Bereich
Die folgenden Systeme haben jeweils eigene Zugangsverfahren, teils mit, teils ohne ID-Austria-Anbindung:
- Grundbuch/Firmenbuch (Justizverwaltungs-Zugänge über Notare, Rechtsanwälte, Kreditinstitute — eigenes Berechtigungssystem)
- Zentrales Waffenregister (ZWR) für Waffenbesitzkarten- und Passinhaber:innen
- Zentrales Wählerregister (nur für Wahlbehörden, aber Rolle der Person darin sichtbar)
- Bundesrechenzentrum-Portale für Fachanwender:innen einzelner Behörden
- eSchule / Digitale Schulverwaltung (Sokrates, WebUntis, LMS.at, Moodle-Instanzen — jede Schule eigenes Login-Ökosystem)
- Studien- und Universitätsportale (u:space, TISS, KUSSS, PLUS Online, MU-Online, TU Graz TUGRAZonline u. a. — jede Universität eigenes System)
- Fahrschul-Prüfungsportal (FSV) und Führerschein-Erneuerungs-Anträge über Bezirkshauptmannschaften
- Kfz-Zulassungsstellen — private Versicherungen betreiben Portale für die Zulassung, die selbst nicht Amt sind, aber hoheitliche Funktion tragen
- Notariats-Zentralregister, zentrales Testamentsregister, Vorsorgevollmachten-Register (Notariatskammer)
- Zentrales Waffenregister, zentrales Fahrzeugregister u. w.
- Landes-Formularserver (siehe § S.4, mindestens 5 unterschiedliche AFS-basierte, 4 eigene Systeme)
- Wiener Portale: mein.wien.gv.at, WIENER LINIEN-Konto, Wiener Wohnen-Konto, Wiener Stadtwerke-Portale
- Landes-spezifische Bürger:innen-Portale für jedes Bundesland
- Katastrophenwarnsysteme (KATWARN, AT-Alert, jeweils eigene App-Registrierung)
- Digital-Amt-App als Frontend zu oesterreich.gv.at
Zählung
Ein erwachsener Mensch mit Wohnsitz in Österreich, in einem Angestellten- oder Selbständigenverhältnis, mit Kfz, Krankenversicherung und irgendwann in seinem Leben einer Universitätseinschreibung, kommt strukturell auf:
| Kategorie | Anzahl typische Logins |
|---|---|
| Nationale Basis-Systeme (ID Austria, EU-Login, EUDI-Wallet) | 2–3 |
| Steuer- und Wirtschafts-Portale (FinanzOnline, USP, ggf. beide getrennt) | 1–3 |
| Sozialversicherungs-Portale (MeineSV, Meine ÖGK/BVAEB/svs, ELGA) | 3–5 |
| Weitere hoheitliche Portale (eAMS, e-Zustellung, ELDA, WEBEKU u. a.) | 3–6 |
| Bundesland-Portale (nach Wohnsitz-Bundesland und ggf. Landeswechsel) | 1–4 |
| Kommunale Portale (Wien, Graz, Linz u. a. mit eigenen Systemen) | 1–3 |
| Universitäts-Portale (aktive + historische Immatrikulationen) | 1–4 |
| Halb-öffentliche und Aufsichts-Portale (Notariat, Register, ZWR u. a.) | 0–8 |
| Landes-spezifische Fachportale (Wohnbauförderung, Umwelt, Landwirtschaft) | 1–4 |
| Digital-Amt-App und Frontend-Instanzen | 1–3 |
| Katastrophen-, Sonder- und einmalige Registrierungen | 2–6 |
| Summe strukturell möglich | 16–49 |
Für den durchschnittlichen Fall — Erwerbsleben, Familienphase, KFZ, Krankheiten, ggf. Selbständigkeit oder Umzug in ein anderes Bundesland — liegt die reale Zahl aktiv relevanter Logins bei etwa 25–35. Für Selbständige mit mehreren Geschäftszweigen und Vereinstätigkeit werden die 50+ erreicht, die im Titel dieses Annex stehen.
Der Wert „50+" ist keine willkürliche Marketing-Zahl, sondern die dokumentierbare Obergrenze bei vollständiger Erfassung aller strukturell möglichen Zugänge. Der Alltags-Median liegt niedriger.
§ S.3 · Portal-LandschaftWas jede Person kennen muss.
Über die Kennungen und Logins hinweg entsteht die eigentliche Belastung: die kognitive Karte, wo welcher Amtsweg zu finden ist.
Die nachfolgende Liste zeigt die Portale, die für das erwachsene Leben in Österreich relevant sind — mit ihrer jeweiligen Zuständigkeit und Trägerschaft. Sie ist nicht erschöpfend, aber vollständig genug für den Alltags-Median.
| Portal | Träger | Zweck |
|---|---|---|
| oesterreich.gv.at | BKA / BMDW | Bürger:innen-Einstiegsportal, Amtsservices allgemein |
| id-austria.gv.at | BMI / BMF | ID-Austria-Verwaltung, App-Aktivierung |
| digital.austria.gv.at | BKA | Info-Portal E-Government-Strategie |
| finanzonline.bmf.gv.at | BMF | Steuerangelegenheiten, Arbeitnehmerveranlagung, Unternehmen |
| usp.gv.at | BMF / BMAW | Unternehmensserviceportal, One-Stop-Shop Wirtschaft |
| sozialversicherung.at (MeineSV) | Dachverband SV | Versicherungsdaten übergreifend |
| meine.oegk.at | ÖGK | ÖGK-Versicherte, Anträge, Bewilligungen |
| meinebvaeb.at | BVAEB | öffentlich Bedienstete, Eisenbahn, Bergbau |
| svsgo.at | SVS | Selbständige, Gewerbetreibende, Bauern |
| chipkarte.at | Dachverband SV / SVC | e-card-Verwaltung |
| gesundheit.gv.at/elga-portal | ELGA GmbH | Elektronische Gesundheitsakte, Widerspruch |
| ams.at / eAMS-Konto | AMS | Arbeitsmarktservice, Meldung, Kurzarbeit |
| bmf.gv.at | BMF | Ministerium, Formulare, allgemeine Info |
| brz.gv.at | BRZ GmbH | Rechenzentrums-Dienste des Bundes, teilweise für Fachanwender:innen |
| ris.bka.gv.at | BKA | Rechtsinformationssystem, Bundes- und Landesrecht |
| justizonline.gv.at | BMJ | Justiz-Zugangsportal (Elektronischer Rechtsverkehr, Anmerkungen) |
| wien.gv.at + mein.wien.gv.at | Stadt Wien | Wien-spezifische Verwaltungsservices |
| graz.at / mein.graz.at | Stadt Graz | Graz-spezifische Services |
| linz.at / mein.linz.at | Stadt Linz | Linz-spezifische Services |
| e-government.steiermark.at | Land Steiermark | Steiermark-Formularserver AFS |
| wien.gv.at/Amt-elektronisch | Land Wien | Wiener Landes-Amtsservices (getrennt vom AFS-Verbund) |
| noel.gv.at | Land NÖ | Niederösterreich, eigenes System (nicht AFS) |
| vorarlberg.at | Land Vorarlberg | Vorarlberg, eigenes System |
| tirol.gv.at | Land Tirol | Tirol, eigenes System |
| start.stmk.gv.at | Land Steiermark | Start-Portal Steiermark (Bürger:innen) |
| e-government.ktn.gv.at | Land Kärnten | Kärnten (im AFS-Verbund) |
| land-oberoesterreich.gv.at | Land OÖ | Oberösterreich (im AFS-Verbund) |
| land-salzburg.gv.at | Land Salzburg | Salzburg (im AFS-Verbund) |
| burgenland.at | Land Burgenland | Burgenland (im AFS-Verbund) |
| firmenbuch.at + justiz-Portale | BMJ | Firmenbuch-Auszug, Änderungen |
| Grundbuch (grundbuch.gv.at) | BMJ | Grundbuch-Auszug, Eintragungen |
Zusätzlich für viele Menschen: Universitäts-Portale, Studienbeihilfen (studienbeihilfe.at), Familienbeihilfe-Rechner, ÖSTAT-Meldungen für Selbständige, u. v. a.
§ S.4 · BundesländerNeun eigene Ökosysteme.
Die föderale Struktur Österreichs wirkt sich in der Verwaltungs-IT unmittelbar aus. Nicht negativ per se — aber sichtbar.
Die Bundesländer haben ihre Landesverwaltungs-IT teils gemeinsam (AFS-Verbund), teils vollständig getrennt aufgebaut. Der AFS-Formularserver („Amtliches Formular Service") ist ein Kooperationsprojekt, dem sich die Länder Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark angeschlossen haben. Niederösterreich, Wien, Tirol und Vorarlberg betreiben eigene Systeme.
Wien
- mein.wien.gv.at
- wien.gv.at/amtselektronisch
- eigene MA-Portale (Meldeservice, Wohnen)
- WIENER LINIEN-Konto
- Wiener Wohnen-Portal
Niederösterreich
- noel.gv.at
- e-Government NÖ eigenständig
- Bürgerkonto Land NÖ
- Katastrophenwarn-System NÖ
Oberösterreich
- land-oberoesterreich.gv.at
- AFS-Verbund (Steiermark)
- DORIS Landesgeografisches Info-System
- Wohnbauförderungs-Portal OÖ
Steiermark
- start.stmk.gv.at (Bürger:innen)
- e-government.steiermark.at
- AFS-Formularserver (führt Verbund)
- Land Steiermark App
Salzburg
- land-salzburg.gv.at
- AFS-Verbund
- SAGIS Salzburger geografisches Info-System
- Wohnbauförderungs-Portal Salzburg
Tirol
- tirol.gv.at
- eigenes E-Government Land Tirol
- tiris Tiroler Rauminfo-System
- Wohnbauförderungs-Portal Tirol
Vorarlberg
- vorarlberg.at
- eigenes Land-Portal-System
- vogis Vorarlberger geografisches Info-System
- Wohnbauförderungs-Portal Vorarlberg
Kärnten
- e-government.ktn.gv.at
- ktn.gv.at
- AFS-Verbund
- KAGIS geografisches Info-System
Burgenland
- burgenland.at
- AFS-Verbund
- eigenes Bürger:innen-Portal
- Wohnbauförderung-Portal
Was das für den Umzug bedeutet
Eine Person, die von Wien nach Salzburg umzieht, wechselt nicht nur Meldegemeinde, sondern das gesamte Landes-E-Government-Ökosystem. Wohnbauförderung, Kinderbetreuungs-Anmeldung, Umweltförderung, kommunale Abfall-Regelungen, Wasserwirtschaft — alles über andere Portale mit teils anderen Anmeldeverfahren. Das gilt strukturell für alle innerösterreichischen Umzüge über Landesgrenzen hinweg.
Die föderale Zuständigkeit ist verfassungsrechtlich gesichert (Art. 15 B-VG). Die Konsolidierungs-Frage ist nicht, ob die Länder ihre Kompetenzen behalten, sondern ob sie einen gemeinsamen technischen Layer nutzen — analog zu FinanzOnline, das trotz föderaler Zuständigkeitsschnittstellen zentral funktioniert.
§ S.5 · SozialversicherungVier Apps für ein System.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger konsolidiert die Träger seit Jahrzehnten. Die App-Landschaft folgt dieser Konsolidierung nicht.
Aktueller Stand (September 2026):
| App / Portal | Träger | Zielgruppe | Digitale e-card |
|---|---|---|---|
| MeineSV | Dachverband SV / SVC | alle Versicherten, übergreifend | ja |
| Meine ÖGK | ÖGK | nur ÖGK-Versicherte (~7,3 Mio) | ja |
| MeineBVAEB | BVAEB | nur BVAEB-Versicherte (öffentl. Dienst, ÖBB, ~800.000) | ja |
| svsGO | SVS | nur SVS-Versicherte (Selbständige, ~800.000) | ja |
Vier Apps, die dieselbe Grundfunktion (digitale e-card, Versicherungsdaten, Rechnungseinreichung) unterschiedlich stark ausgeprägt implementieren. Wer Beruf oder Erwerbsstatus wechselt (Angestellte:r wird selbständig, Selbständige:r wird angestellt, angestellt bei ÖGK-Betrieb, dann bei ÖBB), muss die Apps wechseln oder mehrere parallel führen.
Der Rezensions-Auszug aus Apple App Store zur Meine-ÖGK-App im Recherchematerial verdient direkte Wiedergabe, weil er den Wahrnehmungsbefund einer Nutzerin bündelt: „Die MeineSV ist zwar auch in Ordnung, aber vom Funktionsumfang wesentlich schlechter und von der Benutzeroberfläche halt einfach ‚billig'. Dagegen ist die Meine ÖGK ein angenehmer Luxus." Wer in eine BVAEB-Versicherung wechselt, verliert diesen „angenehmen Luxus" und wechselt auf MeineBVAEB.
Der Dachverband arbeitet seit Jahren an einer konsolidierten „Sozialversicherungs-App-Plattform". Die vier Apps sind faktisch parallel weitergeführt worden.
§ S.6 · Fallstudie Bürger:inWas wirklich gebraucht wird.
Um die abstrakte Zählung greifbar zu machen: der Katalog einer konkret vorstellbaren Person.
Fall A — Anna, 42, Angestellte bei ÖGK-Betrieb in Wien, verheiratet, zwei Kinder, PKW, Eigentumswohnung
Aktive Kennungen (mindestens):
- ZMR-Zahl, Stammzahl (nicht sichtbar, aber Basis)
- bPK-FN, bPK-SA, bPK-GH, bPK-BF (für Kinder), bPK-ZP, bPK-SV — mindestens 6 bPK aktiv
- SVNR (10-stellig), e-card + Folgenummer, ELGA-Zugang
- Steuernummer
- Reisepass-Nr, Personalausweis-Nr, Führerschein-Nr
- Kfz-Zulassungsnummer, Kfz-Kennzeichen
- Wiener Wohnen-Kundennummer (falls Genossenschaft)
- Bank-IBAN(s), ggf. Studien-Matrikel (historisch)
Anzahl: ~25–30 aktive Kennungen.
Aktive Portale und Apps im Jahresverlauf:
- oesterreich.gv.at + Digital-Amt-App (allgemeine Amtswege)
- FinanzOnline (Arbeitnehmerveranlagung, Familienbeihilfe)
- MeineSV oder Meine ÖGK (Krankmeldungen, Rezepte)
- ELGA-Portal (bei Bedarf)
- mein.wien.gv.at (Meldung, Kinderbetreuung, Wohnen)
- Wiener Linien-Konto (Jahreskarte)
- Schul-Portale der Kinder (WebUntis, evtl. Sokrates-Zugriff)
- e-Zustellung MeinPostkorb (bei behördlichen Zustellungen)
- Kfz-Versicherungs-Portal (Vertragsverwaltung)
- Notariat/Anwalt-Portale bei Wohnungskauf oder -verkauf
- Bank-Portale (nicht öffentlich, aber alltagsprägend)
- Grundbuchsauszug (bei Bedarf, über Anwalt/Notar)
Anzahl: ~12–18 aktive Logins pro Jahr, davon ~5 mehrmals monatlich.
Fall B — Bernd, 55, Wohnsitz-Wechsel von Salzburg nach Kärnten, Pensionist mit Nebenverdienst als Vereinskassier
Zusätzlich zu Fall A entstehen bei Wohnsitz-Wechsel:
- Neue Landes-Bürger:innen-Portale (Salzburg abmelden, Kärnten anmelden)
- Neue Wohnbau- oder Wohnbeihilfen-Anträge (Salzburg-System kennt Kärntner Situation nicht)
- Neue kommunale Portale (Gemeinde-System Kärnten)
- Neue Katastrophenwarn-App (KAT-Warn Kärnten statt Salzburg)
- Neue Wasser- und Kanal-Anbieter mit eigenen Portalen
Zusätzliche Kennungen und Logins beim Umzug: ~6–10.
§ S.7 · Fallstudie Einzelunternehmer:inWas wirklich gebraucht wird.
Fall C — Clara, 38, Einzelunternehmerin (Grafik-Design), 1 Mitarbeiter (Teilzeit), Wien
Zusätzlich zu Fall A entstehen im Unternehmenskontext:
- Steuernummer für Einzelunternehmen (separat von privater SVNR)
- UID-Nummer (ATU + 8 Ziffern)
- Dienstgeber-Kontonummer (DGKN) bei ÖGK
- USP-Zugangskennung (dreiteilig) + FinanzOnline-Kennung (Unternehmen)
- GLN Global Location Number (für e-Rechnung an Bund)
- ELDA-Zugang für SV-Meldungen
- WEBEKU-Zugang für Beitragskonto
- e-Zustellung-Verpflichtung für Unternehmen
- Firmenbuchnummer (nur bei Protokollierung)
- WKÖ-Mitgliedsnummer
- Landes-Wirtschaftskammer-Zugang
- ggf. AMS-eAMS-Konto Dienstgeber-Ansicht
Zusätzliche Kennungen und Logins: ~15–20.
Aktive Portale pro Monat:
- FinanzOnline (Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommensteuervorauszahlung, Lohnzettel)
- USP als Dashboard
- WEBEKU (Beitragskonto)
- ELDA (An-, Abmeldungen)
- e-Rechnungs-Portal für Bundesaufträge (falls relevant)
- e-Zustellung MeinPostkorb
- WKÖ-Mitgliedsportal + Landes-WK-Portal
- Bank-Portale, Versicherungs-Portale
Die Rechnung wird komplexer, wenn Clara Vereinstätig ist (ZVR-Zahl, Vereins-bPK), landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit ausübt (SVS-Zugang zusätzlich), oder mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Bundesländern führt.
§ S.8 · Die „eigener Kaffee"-TheseStrukturelle Ursachen.
Warum sich die Fragmentierung erhält, obwohl sie seit Jahren beklagt wird.
Die Beobachtung, dass „jede Institution ihren eigenen Kaffee kocht", ist keine österreichische Besonderheit. Sie ist eine strukturelle Folge folgender Kräfte, die überall wirken, in Österreich aber besonders sichtbar werden, weil die föderale Kompetenzverteilung sie institutionell verankert:
Ursache 1 — Zuständigkeits-Souveränität
Jede Behörde und jede öffentliche Institution ist rechtlich für ihre eigenen Prozesse zuständig. Wer Vereinsregister verwaltet, entscheidet über seine ZVR-Software. Wer Zulassungsverfahren führt, entscheidet über sein Zulassungssystem. Wer Sozialversicherungsträger ist, entscheidet über seine Versicherungs-App. Konsolidierung ist nicht durch Verwaltungsstruktur vorgesehen, sondern muss aktiv organisiert werden. Sie ist die Ausnahme, nicht der Standard.
Ursache 2 — Kompetenzstruktur des B-VG
Art. 10, 11, 12, 15 B-VG teilen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern auf. Bereiche wie Gesundheitswesen (Art. 12 B-VG, Grundsatzgesetzgebung Bund, Ausführung Länder), Wohnbauförderung (Landessache), Kindergärten (Landessache) machen einen gemeinsamen technischen Layer verfassungsrechtlich zumindest komplex. Nicht unmöglich — FinanzOnline zeigt, dass es geht — aber jedes Konsolidierungsprojekt braucht eine explizite politische Einigung.
Ursache 3 — Historische Pfadabhängigkeit
Viele der heute existierenden Portale sind vor der ID-Austria-Ära entstanden. FinanzOnline stammt aus 2003, USP aus 2010, MeineSV in Vorläufer-Formen aus den 2000er-Jahren, ELDA noch früher. Jedes System hat seine eigene Benutzerbasis, Trainings- und Support-Struktur, Vertrauensverhältnisse aufgebaut. Ablösung ist mit Migrationskosten und Vertrauensrisiko verbunden.
Ursache 4 — Budget-Verantwortung folgt Zuständigkeit
Wer ein System betreibt, hat auch das Budget dafür. Konsolidierung würde bedeuten, dass eine Institution ihre IT-Souveränität an eine zentrale Stelle abgibt — was Budget-Verantwortung verändert, Personal-Zuordnung verändert, Machtstrukturen verändert. Solche Umstellungen sind organisatorisch schwer durchsetzbar, ohne explizite politische Priorisierung.
Ursache 5 — Datenschutz-Architektur setzt auf Trennung
Die bPK-Architektur ist bewusst so gebaut, dass Behörden Personendaten nicht bereichsübergreifend zusammenführen können. Das ist datenschutzrechtlich richtig und wichtig. Aber es institutionalisiert die Trennung auf der Ebene, auf der die Fragmentierung wahrgenommen wird. Konsolidierung der Login-Ebene ist möglich (ID Austria zeigt das), aber die Kennungs-Ebene bleibt strukturell fragmentiert.
Die Fragmentierung ist die Nebenwirkung guter Datenschutz-Architektur, guter Föderalismus-Architektur und guter Zuständigkeits-Klarheit. Sie zu beheben, ohne diese Grundlagen zu beschädigen, ist die eigentliche Aufgabe.
§ S.9 · Warum ID Austriadie Fragmentierung nicht auflöst.
ID Austria wird oft als Lösung dargestellt. Sie ist ein wichtiger Baustein — aber nicht die Lösung der hier beschriebenen Fragmentierung.
Was ID Austria leistet:
- Nationale einheitliche Authentifizierung. Statt für jedes Portal eigene Zugangskennung, kann ID Austria (Basis- oder Vollversion) bei der Anmeldung verwendet werden.
- Rechtsverbindliche Signatur. Elektronisch signierte Dokumente sind der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
- EU-weite Interoperabilität (über eIDAS und künftig EUDI-Wallet).
Was ID Austria nicht leistet:
- Portal-Konsolidierung. Die verschiedenen Portale bleiben — ID Austria wird zur bequemeren Anmelde-Methode für die vielen Portale, nicht zum einheitlichen Portal.
- Kennungs-Konsolidierung. Die bPK-Struktur bleibt aktiv, weil sie datenschutzrechtlich gewünscht ist. Jede Person hat weiter je Bereich eine eigene Kennung.
- Verfahrens-Konsolidierung. Wer bei ÖGK, dann bei BVAEB, dann bei SVS versichert war, muss weiterhin drei Apps kennen. ID Austria vereinheitlicht nur das Login, nicht die App-Landschaft.
- Bundesland-Konsolidierung. Landes-Portale sind eigenständig und akzeptieren ID Austria als eines von mehreren Zugängen. Die föderale Portal-Vielfalt bleibt.
Das ist keine Kritik an ID Austria. Sie erfüllt die Aufgabe, für die sie gebaut wurde. Die Erwartung, dass ID Austria die gesamte Fragmentierungs-Problematik löst, überfrachtet sie. Konsolidierung braucht zusätzliche Instanzen und Entscheidungen.
Verfügbare Dienste — die Zählung
BMF-Angabe zum Marktstart ID Austria: „über 200 Behördenwege können online erledigt werden, über 400 Dienste stehen zur Verfügung". Diese Zahl bezieht sich auf durch ID Austria erreichbare Services. Die Gesamtzahl aller Verwaltungsverfahren in Österreich liegt nach Annex E (Inventur) im Bereich von ~2.000+ Verfahren, wenn Bundes-, Landes-, kommunale und halb-öffentliche Verfahren zusammengezählt werden. Der Abdeckungsgrad der ID Austria liegt also aktuell bei etwa 20 % der gesamten Verwaltungsinteraktion — mit steigender Tendenz, aber weit von 100 %.
§ S.10 · Konsolidierungs-VorschlagVier Achsen.
Die vier Achsen, entlang derer sich die Fragmentierung ohne Zerstörung der Grundlagen reduzieren lässt.
Achse 1 — Ein Bürger:innen-Konto pro Person
Ein zentrales, ID-Austria-basiertes Bürger:innen-Konto, das die aktive Beziehung zwischen einer Person und der Verwaltung bündelt. Nicht als weiteres Portal, sondern als übergeordnetes Übersichts- und Steuerungsinstrument. Estland-Modell (eesti.ee) zeigt, dass das machbar ist. Anna aus Fall A hätte statt 15 Portale mit unterschiedlichen Oberflächen ein einziges Übersichtsportal, in dem sie ihre Daten sieht und Interaktionen anstößt. Die Fachportale bleiben, aber sie werden aus der Sicht der Person zu Unterschichten.
Achse 2 — Ein Unternehmens-Konto pro Rechtssubjekt
Analog zum Bürger:innen-Konto, aber für Rechtssubjekte. USP ist bereits stark in diese Richtung entwickelt. Was fehlt: Verbindliche Integration von FinanzOnline (Migration läuft), von ELDA/WEBEKU/eAMS, von der Landes-Wirtschaftskammer-Ebene. Clara aus Fall C hätte statt 20 Portale ein einziges Unternehmens-Dashboard.
Achse 3 — Bundesland-Ebene: Gemeinsamer Layer
Nicht die Zuständigkeit der Länder ändern, sondern den technischen Layer teilen. Die AFS-Kooperation (5 Länder) zeigt, dass es geht. Wien, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg müssten sich anschließen — mit expliziter politischer Vereinbarung, dass Landeskompetenz nicht angetastet, aber Technologie geteilt wird.
Achse 4 — Sozialversicherung: Ein Portal, mehrere Träger im Backend
Das Front-End („Meine SV Digital") als einzige öffentliche App. Im Hintergrund unterscheiden ÖGK, BVAEB, SVS ihre Zuständigkeiten. Die versicherte Person muss nicht wissen, welcher Träger für sie zuständig ist, um die App zu benutzen.
Alle vier Achsen sind in Annex F (Architektur) im Konzept vorgesehen, aber Annex S liefert die empirische Basis, warum diese Achsen dringlich sind. Die Zahlen aus §§ S.1–S.7 sind das Argument.
§ S.11 · GrenzenWas diese Inventur nicht leistet.
Grenze 1 — Nummern-Zählung ist Rahmen, nicht Präzision
Die konkrete Zahl aktiver Kennungen einer Person variiert stark je nach Lebenssituation. Die „30+" ist ein struktureller Maximalwert für Vollständigkeits-Anspruch, kein statistisch gemessener Median. Wer den Median empirisch bestimmen möchte, müsste eine repräsentative Stichprobe befragen.
Grenze 2 — Login-Zählung erfasst nicht die Nutzungsintensität
Ein Login, das einmal alle 5 Jahre gebraucht wird (Passamt), zählt in der Statistik genauso wie ein Login, das monatlich gebraucht wird (FinanzOnline für Selbständige). Die Belastung ist qualitativ sehr unterschiedlich.
Grenze 3 — Portal-Liste in § S.3 ist nicht erschöpfend
Die Liste enthält die für den Erwachsenen-Median wichtigsten Portale. Fachspezifische Portale (z. B. Katastrophenabwehr, Wehrdienst, Landwirtschafts-Förderung, spezifische Gewerbe-Portale) sind nicht vollständig erfasst. Vollständige Bundes-Inventur wäre eigener Rechenschafts-Bericht.
Grenze 4 — Bewertung „gut/schlecht" wurde vermieden
Diese Inventur bewertet die Fragmentierung als strukturelle Beobachtung, nicht als moralische Frage. Für jede Fragmentierung gibt es Gründe. Ob die Gründe die Kosten aufwiegen, ist eine separate politische Diskussion, die dieses Annex nicht führt.
Grenze 5 — Aktualität — laufende Änderungen
Die Landschaft ändert sich schnell. NIS-2 (Oktober 2026), EUDI-Wallet (Ende 2026), AI Act, laufende Portal-Migrationen (FinanzOnline → USP) verändern das Bild jährlich. Diese Inventur bildet Stand September 2026 ab. Für Konsolidierungsplanung im Rahmen von Ausbaustufe 3 des Konzepts wäre eine jährliche Aktualisierung angemessen.
Grenze 6 — Nicht-Portal-Verwaltungskontakte fehlen
Persönliche Behördengänge, telefonische Anfragen, Papier-Anträge, Notariats-Verfahren, Rechtsanwalts-vermittelte Verfahren sind nicht in dieser Inventur. Sie machen aber einen wesentlichen Teil der tatsächlichen Verwaltungsinteraktion aus. Digitale Fragmentierung ist nur ein Teil der Gesamt-Verwaltungsfragmentierung.
Diese Inventur ist eine Bestandsaufnahme, keine Wertung. Wer die Zahlen kennt, kann darüber diskutieren. Wer sie nicht kennt, redet an ihnen vorbei.